Defekten wagen als ersatzteilspender verkaufen?

ich habe ein Gewerbe und möchte ein defektes Auto (Motorschaden) ohne Garantie als Ersatzteilspender verkaufen. Die Mängel am Fahrzeug sollen offen dargelegt werden. Da der Wagen auch eine hohe Laufleistung hat, möchte ich jede Haftung von vor herein ausschließen. Wie muss ich den Kaufvertrag „wasserdicht“ formulieren?

danke :wink:icke

Hallo icke.
Beschreibe im Angebot alle Mängel am Fz., die du kennst.
Schreibe, dass das Auto nicht fahrbereit ist und dass es deswegen unmöglich festzustellen ist, ob andere Aggregate intakt sind oder gut funktionieren. Das Fz. wird ausdrücklich zur Ersatzteilgewinnung und als Ersatzteilspender verkauft. Wird das Fz. zu anderen Zwecken genutzt, so wird dieser Kaufvertrag außer Kraft
gesetzt.

Hallo Icke,

man kann die Gewährleistung als gewerblicher Verkäufer an einen Privatkunden bei gebrauchten Waren nur auf ein Jahr begrenzen, niemals ganz ausschließen. Es hat sich jedoch in der Rechtssprechung gezeigt, dass ein eindeutig beschriebenes Fahrzeug meistens nicht zum Nachteil des Verkäufers ausgelegt wird.

Ich würde in diesem Fall eindeutig in den Kaufvertrag reinschreiben, dass es sich nur um einen Teileträger handelt, bei dem auch die einzelnen Bauteile nicht geprüft und deshalb defekt sein können. Ein Gebrauch als Fahrzeug im Sinne der StVO ist nur möglich nach detaillierter und umfangreicher optischer und technischer Aufbereitung.

Mit einer solchen oder ähnlichen Formulierung ist man von vor Gewährleistungsansprüchen relativ (aber nicht zu 100%) gut geschützt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Niedermeier

danke Euch beiden. :wink: Werde so ausführlich wie möglich alle Mängel aufzeigen und Eure Formulierungen übernehmen. DANKE nochmal!!!

Hallo Icke,

man kann die Gewährleistung als gewerblicher Verkäufer an
einen Privatkunden bei gebrauchten Waren nur auf ein Jahr
begrenzen, niemals ganz ausschließen. Es hat sich jedoch in
der Rechtssprechung gezeigt, dass ein eindeutig beschriebenes
Fahrzeug meistens nicht zum Nachteil des Verkäufers ausgelegt
wird…

Gewährleistungsansprüchen relativ (aber nicht zu 100%) gut
geschützt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Niedermeier

DANKE an EUCH!!! Gruß Icke5

Hallo Icke,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
Wir haben nur Privat einen Wagen verkauft, wie es für dich aussieht, weiß ich leider nicht.

VG
Trine