Defekter Artikel, Verkäufer meldet sich nicht

Hallo,
vor wenigen Tagen hatte ich im eBay-Brett eine Frage gestellt, da mir ein Artikel defekt geliefert wurde.

Zusammenfassung:
Artikel kam defekt an
2 Mails an Versender (nur mit Bitte um Rückmeldung), keine Antwort
2 Mails an Versand-Firma (mit Bitte um Vorgehensweise), keine Antwort

heute Telefonat mit Versand-Firma, Info ich müsse das über den Versender klären
Zusammenfassung Ende

Nun meine Frage,
wenn sich der Verkäufer nicht meldet und somit den evtl. Ersatzanspruch verfallen lässt, kann ich da rechtlich gegen vorgehen?

und ich spiele mit dem Gedanken einen Anwalt hinzuzuziehen.
Es handelt sich zwar nur um 30 EUR, jedoch finde ich es mehr als unverschämt sich einfach überhaupt nicht zu melden.

Wenn ich nun einen Anwalt hinzuziehen möchte, wie geh ich da vor? Kann man einfach so unverbindlich und kostenlos den Fall schildern und Fragen ob da was zu machen ist?

Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Danke schonmal und Gruß

Marcel

Hallo Marcel,

Nun meine Frage,
wenn sich der Verkäufer nicht meldet und somit den evtl.
Ersatzanspruch verfallen lässt, kann ich da rechtlich gegen
vorgehen?

in Deinem Fall war der Verkäufer doch Privatmann mit ausgeschlossener Gewährleistung. Du kannst natürlich grundsätzlich gegen jeden wegem allem rechtlich vorgehen, allerdings weiß ich nicht, ob das in diesem Fall auch zum Erfolg führt.

und ich spiele mit dem Gedanken einen Anwalt hinzuzuziehen.
Es handelt sich zwar nur um 30 EUR, jedoch finde ich es mehr
als unverschämt sich einfach überhaupt nicht zu melden.

Unverschämt ist das schon, allerdings ist der Verkäufer nicht verpflichtet, auf Deine eMails zu antworten.

Wenn ich nun einen Anwalt hinzuziehen möchte, wie geh ich da
vor? Kann man einfach so unverbindlich und kostenlos den Fall
schildern und Fragen ob da was zu machen ist?

Der Anwalt kostet in jedem Fall Geld, wenn er nicht bereit ist, die Beratung aus Gefälligkeit kostenlos zu machen. Ich glaube der übliche Satz sind bei sowas 80,00 EUR (kann mich aber auch irren, da gibt es Tabellen, in denen das festgelegt ist). Kommt es zu einem Verfahren, so werden natürlich noch weitere Gerichts- und Anwaltskosten fällig. Dieses Geld mußt Du erstmal bezahlen und kannst nur bei Erfolg im Rechtsstreit versuchen, das von der Gegenseite einzutreiben.

Wie würdet ihr vorgehen?

Eine echte Rechtsberatung, in der auch die Chancen für einen Prozeß ausgelotet werden, kann Dir natürlich nur ein Anwalt geben. Ich persönlich würde in so einem Fall auf einen Rechtstreit verzichten, da doch die allgemeine Ansicht der rechtskundigen Leute, mit denen ich mich (theoretisch) über diese Problematik (Sachmängel bei Kauf von Privat mit ausgeschlossener Gewährleistung) unterhalten habe, dahin geht, daß die Chancen für den Käufer sehr dürftig sind, hier etwas wiederzubekommen.

viele Grüße,

Ralf

Unn da ist er wieder, der gute Ralf *g*

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Tja, dann muss ich mal schauen was ich jetzt mach, wäre nicht so toll ein paar 100 EUR zahlen zu müssen, wenn es nur um 30 EUR geht.

Mal sehen, vielleicht bekomme ich ja noch die Telefonnummer raus und ruf da mal an

Besten Dank nochmals

Gruß

Marcel

Hallo!

Also ich weiß jetzt nicht, ob das ein Verbrauchergeschäft war oder ob du vom Privatmann gekauft hast und (!) einen Gewährleistungsausschluss vereinbart hast. Außerdem wissen wir jetzt nicht, wo das Ding kaputt gegangen ist (beim Versand etwa?).

Aber allgemein: ich verstehe schon, dass du dich ärgerst 30,- können viel Geld sein (wenn ich da an die Studentenzeit denke - da hat mir ein solch ein Betrag wirklich Kopfzerbrechen bereitet). Ob es sich in diesem Fall aber wirklich lohnt, volles Programm zu fahren, ist für mich fraglich, letztlich musst du das aber entscheiden (ein Rechtsstreit kostet nicht nur Geld, sondern auch viel Nerven! - selbst wenn du gewinnst).

Ich würde einmal den ebay Käuferschutz kontaktieren - vielleicht findet sich da schon mal eine Lösung.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Also ich weiß jetzt nicht, ob das ein Verbrauchergeschäft war
oder ob du vom Privatmann gekauft hast und (!) einen
Gewährleistungsausschluss vereinbart hast.

Also es handelt sich um einen Privatkauf, eine entsprechende ausschlussklause war angegeben.
Der Artikel wurde jedoch als neu und OVP eingestellt, aber das ist ja so eine Sache, .

Außerdem wissen wir
jetzt nicht, wo das Ding kaputt gegangen ist (beim Versand
etwa?).

Das ist die große Frage, ob beim Versand oder beim Verkäufer.
Was mich am meisten ärgert ist, das der Verkäufer einen Anspruch bei der Versand-Firma hat, also ich noch nichtmals versuche den Verkäufer dran zu kriegen, sondern nur bitte evtl. mal bei der Versand-Firma nach zu fragen und das kann meiner Meinung nach nicht sein.

Ich würde einmal den ebay Käuferschutz kontaktieren -
vielleicht findet sich da schon mal eine Lösung.

Gute Idee, werde ich dirket machen

Besten Dank und Gruß

Marcel

Hallo Marcel,

vor wenigen Tagen hatte ich im eBay-Brett eine Frage gestellt,
da mir ein Artikel defekt geliefert wurde.

…das hatte ich mitverfolgt.
Ich meine, irgendjemand (Ralf??) hatte Dir geraten, mal die anderen Auktionen Deines VK anzusehen. Wer originalverpackte Neuware verkauft und das in Mengen, ist nämlich oft gewerblich, trotz der berühmten „Privat-und-keine-Garantie“-Klausel. Und für einen Händler gelten ganz andere Regelungen als für einen Privatmann.

Du kannst ja mal nachsehen, welche anderen Sachen der Mensch noch verkauft oder ob er sogar Powerseller/ Verkaufsagent ist, und uns das dann hier posten.

Vom Ebay-Käuferschutz hättest Du nicht mehr als 5€ zu erwarten, da dort eine Selbstbeteiligung von 25€ erwartet wird. Du kannst Dein Problem auch an den Ebay-Kundenservice melden, allerdings werden euch raten, das Problem unter euch zu regeln. Von daher würde ich das erstmal lassen, vielleicht meldet er sich ja auch noch und alles stellt sich als Mißverständnis raus (soll ja auch mal vorkommen :wink:)

MfG
Julia

schöne WE euch allen und DANKE
Hallo Julia,

Du kannst ja mal nachsehen, welche anderen Sachen der Mensch
noch verkauft oder ob er sogar Powerseller/ Verkaufsagent ist,
und uns das dann hier posten.

Der Verkäufer hat ca. 70 Bewertungen, und diese auch über einen langen Zeitraum verteilt, also Privat.
Zur Zeit bietet der Verkäufer wohl noch einen Artikel an, in der Auktion bietet er die Option bei Mehrbedarf eine Anfrag zu stellen. Glaube aber, dass das nicht relevant für mich ist.

Vom Ebay-Käuferschutz hättest Du nicht mehr als 5€ zu
erwarten,

Ja, habe ich grad auch gelesen, immerhin 5 EURO *g* Nein quatsch…

vielleicht meldet er sich ja auch noch und alles
stellt sich als Mißverständnis raus (soll ja auch mal
vorkommen :wink:)

Tja, und wie es der Freitag, der 13 te so will,
soeben ist eine eMil des Verkäufers eingegangen.

Vielleicht wird’s ja noch was

Danke und Gruß

Marcel

Hallo Marcel,

Der Verkäufer hat ca. 70 Bewertungen, und diese auch über
einen langen Zeitraum verteilt, also Privat.

70 Bewertungen über einen längeren Zeitraum bedeutet nicht unbedingt = privat.
Was heißt eigentlich „langer Zeitraum“ ?

Zur Zeit bietet der Verkäufer wohl noch einen Artikel an, in
der Auktion bietet er die Option bei Mehrbedarf eine Anfrag zu
stellen. Glaube aber, dass das nicht relevant für mich ist.

Doch, genau das könnte relevant sein.
Wenn ich privat etwas verkaufe, habe ich in aller Regel einen Artikel auch nur in einer Stückzahl zu bieten.

Dieser Zusatz, bei Mehrbedarf einfach anzufragen, ist schon sehr geschickt und könnte sehr wohl darauf hinweisen, dass es sich hier um gewerbliche Verkäufe handelt.
Nur will der Verkäufer offensichtlich nicht, dass jeder da sofort drauf kommt.

Wenn du dir anhand der Bewertungen ansiehst, was der Verkäufer bisher so verkauft hat, und es sich da immer oder zumindest meistens um neue Artikel handelte, dann wäre ich zusätzlich hellhörig.

Wäre ja nicht das erste Mal, dass sich bei eBay jemand an der Steuer vorbei ein paar Euros verdienen will und sich zudem unter dem Privatstatus vor Rücksendungen, Garantie etc. schützen will.

Viele Grüße,
Vanessa