Defekter Artikel von Privat

Hallo
Mal angenommen jemand ersteigert bei Ebay ein Handy von Privat. Dort wird der zustand des Handys als stark gebraucht mit leichten Kratzern, aber sonst „voll Funktionstüchtig“. Darüber hinaus die „Klausel“ Verkauf von Privat ohne Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung.

Nun kommt das Handy beim Kunden an, funktioniert auch soweit, jedoch wird die SIM-Karte nicht erkannt.
Der Käufer kauft sich ein Handy-Schraubendrehersatz und öffnet das Handy und erkennt, das einer der Kontakte abgebrochen ist (die Karte wird in das Gehäuse eingeschoben, so das man es nur sieht, wenn man das Handy aufschraubt).

Der Kunde lötet nun einen Kontakt darüber und das Handy funktioniert wieder. Trotzdem ist er natürlich verärgert über diese Lüge, denn ein defektes Handy, hätte er sicher noch viel günstiger ersteigert, bzw. gar nicht.
Er schreibt den Verkäufer an, doch der beruht sich darauf, das der Artikel bei ihm noch funktionierte und außerdem sei es von Privat und ohne Umtausch und das wäre ja alles so in der Anzeige gestanden.

Wie sollte der Käufer sich nun verhalten. Die Sache wegstecken und sich freuen, das das Handy nun doch noch funktioniert, oder sollte er den Paypal-Käuferschutz einsetzen und das Geld zurückziehen.
In dem Fall müsste er allerdings das nun reparierte Handy wieder zurückschicken, was er auch nicht möchte.

Vielleicht hat jemand ja eine Lösung.

Gruß
Andreas

Hallo
Mal angenommen jemand ersteigert bei Ebay ein Handy von
Privat. Dort wird der zustand des Handys als stark gebraucht
mit leichten Kratzern, aber sonst „voll Funktionstüchtig“.
Darüber hinaus die „Klausel“ Verkauf von Privat ohne Garantie,
Rücknahme oder Gewährleistung.

Ein Handy, welches SiM nicht erkennt wegen gebrochenem Kontakt, ist sicher nicht voll funktionsfähig. Insofern wäre diese Beschreibung falsch (=Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft)

Er schreibt den Verkäufer an, doch der beruht sich darauf, das
der Artikel bei ihm noch funktionierte und außerdem sei es von
Privat und ohne Umtausch und das wäre ja alles so in der
Anzeige gestanden.

Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, kann man sich auf Garantieausschluss nicht berufen. In diesem Fall hätte der Händler schreiben müssen: Handy defekt…

Wie sollte der Käufer sich nun verhalten. Die Sache wegstecken
und sich freuen, das das Handy nun doch noch funktioniert,
oder sollte er den Paypal-Käuferschutz einsetzen und das Geld
zurückziehen.
In dem Fall müsste er allerdings das nun reparierte Handy
wieder zurückschicken, was er auch nicht möchte.

Ja, was er will, sollt er schon wissen. Wie wäre es mit einer Preisminderung?

Hallo,

Ein Handy, welches SiM nicht erkennt wegen gebrochenem
Kontakt, ist sicher nicht voll funktionsfähig. Insofern wäre
diese Beschreibung falsch (=Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft)

das „Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft“ gibt es so seit der Schuldrechtmodernisierung 2002 nicht mehr. Das Teil ist schlichtweg mangelhaft.

Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, kann man sich auf
Garantieausschluss nicht berufen. In diesem Fall hätte der
Händler schreiben müssen: Handy defekt…

Auf einen Garantieausschluss beruft er sich wohl nicht. Wie jetzt der „Händler“ ins Spiel kommt, erschließt sich mir nicht (siehe Titel „von privat“). Aber auch ein Unternehmer kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen, in dem er die Sache einfach „als defekt“ deklariert.

Ja, was er will, sollt er schon wissen. Wie wäre es mit einer
Preisminderung?

Bei einem angeblichen Sachmangel, der vom Verkäufer bestritten wird, und der vom Kunden selbst behoben wurde, wird wohl kaum auch nur irgendein Anspruch durchsetzbar sein.

Gruß

S.J.

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