Defekter Autoreifen

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an jemand bekommt bei einem TÜV-termin offenbart, das der hintere linke Reifen einen langen Riss bis zur Karkasse hat, der nicht durch unsanftes fahren oder ähnlichem hervortreten kann, sondern ein defekt im Reifen selbst ist. Laut Aussage der Werkstadt schon fast Lebensgefährlich.
Hat dieser jemand ggf. auch nach einem Jahr noch einen Anspruch auf Ersatz oder ähnlichem beim Reifenhändler?

Gruß
h.

Hi,

nehmen wir einmal an jemand bekommt bei einem TÜV-termin
offenbart, das der hintere linke Reifen einen langen Riss bis
zur Karkasse hat, der nicht durch unsanftes fahren oder
ähnlichem hervortreten kann,

wieso nicht?

sondern ein defekt im Reifen
selbst ist. Laut Aussage der Werkstadt schon fast
Lebensgefährlich.
Hat dieser jemand ggf. auch nach einem Jahr noch einen
Anspruch auf Ersatz oder ähnlichem beim Reifenhändler?

Wird schwierig: FAQ:1152

Gruß,
Christian

Hi!

Ein bereits anfänglich vorhandener Mangel wird schwer zu beweisen sein.

Was mich vielmehr wundert: wieso ist das dem Halter des Wagens nicht schon längst aufgefallen???

Grüße,

Mathias

nehmen wir einmal an jemand bekommt bei einem TÜV-termin
offenbart, das der hintere linke Reifen einen langen Riss bis
zur Karkasse hat, der nicht durch unsanftes fahren oder
ähnlichem hervortreten kann, sondern ein defekt im Reifen
selbst ist. Laut Aussage der Werkstadt schon fast
Lebensgefährlich.
Hat dieser jemand ggf. auch nach einem Jahr noch einen
Anspruch auf Ersatz oder ähnlichem beim Reifenhändler?

Gruß
h.

Hy,

Was mich vielmehr wundert: wieso ist das dem Halter des Wagens
nicht schon längst aufgefallen???

Weil dieser Riss sich auf der Innenseite des linken Hinterreifens befunden haben könnte :wink:

Gruß
h.

Hallo,

wenn eine Chance besteht, dann nur über den Reifenhersteller. Der Reifen müßte also vom Händler bei seinem Lieferanten reklamiert und von diesen über dessen Lieferanten beim Hersteller landen. Der überprüft den Fall und gibt im günstigsten Fall eine Gutschrift raus. Lang und schwierig so ein Unterfangen. Ein Herstellungsfehler müßte natürlich nachweisbar sein. Wer nun die Kosten für die ganze Aktion trägt, weiß ich nicht, ich denke es wird vorerst auf den Kunden abgewälzt werden.

Gruß
André