Hallo da draußen.
Ich bin erst seit 2 Tagen hier angemeldet, habe aber schon des öfteren hier alles durchforstet, und auch schon viele Antworten gefunden, nur nicht zu folgendem Problem.
Angenommen, eine Familie ist im Nov. letzten Jahres in eine Altbauwohnung in einem 3 Familienhaus gezogen. Mal davon abgesehen, daß es statt einer Renovierung eine Sanierung war (was man vorher leider nicht sehen konnte) hat sie die Wohnung richtig gut hinbekommen. Allerdings ist der Durchlauferhitzer (darüber läuft das Wasser im Badezimmer und der Küche) defekt. Es ist ein Modell mit 2 Stufen. Man kann aber nur kalt duschen, oder man verbrüht sich. Ein Zwischending gibt es nicht und das ist schon sehr lästig, da sich die Mieter schon des öfteren richtig weh getan haben. Jetzt ist meine Frage, ob dieses Ding zum Inventar der Wohnung gehört und der Vermieter es ersetzen muß (ist auch schon uralt) oder ob die Familie einen neuen kaufen müsste.
Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Am besten mit stichhaltigen Argumenten da nur so so mancher Hausverwalterin beizukommen ist. Angenommen, im Mietvertrag steht nur was von Wartung jährlich (dieser Punkt ist laut LG Berlin, WuM 1993, 261 unter Ziff. 6 Verstoß gegen §9 Abs.2 Nr.1 AGBG unwirksam).
Also schonmal vielen Dank und sorry, daß es nicht so kurz und knapp ging, wie das hier erwünscht ist. Ich werde mich bessern.
MFG Katrin