Hallo zusammen,
habe ein Lenkrad für PC und PS3 bei eBay ersteigert.
In der Beschreibung wurde das Gerät als:
„Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.“
deklariert.
Nun habe ich den Artikel bekommen und nach dem Auspacken festgestellt, dass das Gerät überhaupt nicht funktioniert. Es wird weder per USB am PC noch an der PS3 erkannt. Auch leuchten beim Anstecken an den Strom die Lämpchen nicht.
Habe ich irgendwelche Chancen, mein Geld zurück zu bekommen, da ich ja auf ein funktionstüchtiges Gerät geboten habe?
Unter dem Reiter „Rücknahmen“ stand: „Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf.“
Vielen Dank für eure Antworten!
Hallo,
Unter dem Reiter „Rücknahmen“ stand: „Keine Rücknahme. Dies
ist ein Privatverkauf.“
der Artikel wurde nicht näher beschreiben und die Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen?
Keine weitere Beschreibung?
Gruß
S.J.
der Artikel wurde nicht näher beschreiben und die
Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen?
Keine weitere Beschreibung?
Nunja sonst stand nichts dabei. Fotos vom Artikel und einen Link zur Produktseite vom Hersteller.
Hallo,
Nunja sonst stand nichts dabei. Fotos vom Artikel und einen
Link zur Produktseite vom Hersteller.
dann gilt uneingeschränkt:
_§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen._
_§ 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
- wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
- wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. _
_§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer , wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
- nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
- nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
- nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen._
Gruß
S.J.