Defekter Einbauwaschtisch Mietwohnung

Angenommen der Einbauwaschtisch hat eine Sprung, es ist nicht nachzuweisen, wer den Schaden verursacht hat. Bei Einzug wurde kein Übergabeprotokll erstellt.
1.Muss der Mieter das übernehmen?
2. Muss der Mieter dafür bezahlen, wenn es die Farbe des Waschbeckens nicht mehr gibt und der Vermieter ein farblich zur Toilette passendes Waschbecken bei einem auf alte Farben spezalisierten Händler kauft und
3. Haftpflicht übernimmt evtl. einen Teil, zahlt aber u. U. nur den Zeitwert, muss der Mieter den Rest drauf zahlen?

Danke für eure Antworten.

  1. Der Verursacher bzw. derjenige der einen Schaden zu verantworten hätte (Mieter)
    2.Schädiger/Verantwortlicher muss nur den Schaden ersetze, sprich den Zeitwert.
    3.Haftpflicht übernimmt den gesamten tatsächlich vorhandenen Schaden (wenn sie übernimmt) Weitergehende Forderungen sind an die Haftpflicht weiter zu leiten. Diese übernimmt ggf die Abwehr unberechtigter Forderungen.

vnA