Defekter Heißwasserspeicher

Tach

In einem Mietshaus mit mehreren Stockwerken wurde eine Wohnung in einem der unteren Stockwerke renoviert. Danach funktioniert für Mieter in den oberen Stockwerken der Heißwasserspeicher nicht mehr ‚wie gewohnt‘, anstelle davon, dass sich der Speicher abends zum Wechsel auf Nachtstrom automatisch aktiviert und so heißes Wasser für den nächsten Tag produziert, müssen die Mieter die Speicher manuell einschalten.
Das Problem wurde dem VM mehrfach vorgetragen, der darauf antwortete, dass das Problem zum einen bekannt sein und ein Leitungsdefekt in der renovierten Wohnung vorliegt, zum anderen der Mieter der betreffenden Wohnung nicht antreffbar sei.
Die Mieter aus den oberen Stockwerken empfinden das Problem nach über 9 Monaten schon mehr als unangenehm, vorallem, da nicht immer jeder daran denken kann abends zur passenden Zeit den Speicher einzuschalten, ganz zu schweigen davon, dass nach einem Urlaub o.ä. kein heißes Wasser verfügbar ist. In Situationen, in denen keines oder nicht ausreichend heißes Wasser im Speicher ist, dauert es zwischen 1-2 Stunden, bis der Speicher wieder vollständig erhitzt ist.
(Man kann sich ja vorstellen, was in solch einem Fall aus der Aussage ‚Ich muss nur noch schnell unter die Dusche…‘ wird…)

Was kann in diesem Fall seitens der von der Störung betroffenen Mietern bzw des Vermieters getan werden, um das Problem möglichst schnell zu beseitigen?
Stellt obiger Sachverhalt einen Mietmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt? In welchem Umfang?

bai
janne

Ich bitte Sie, das nicht falsch zu verstehe, aber der Umstand, das die Einschaltung nicht mehr automatisch geht spart ihnen doch erhebliche Energiekosten.
Die Fragen, ob das ein Mitmangel ist oder sie zu einer Mietminderung berechtigt, sollen andere beantworten.

Hallo Wolf,

Ich bitte Sie, das nicht falsch zu verstehe, aber der Umstand,
das die Einschaltung nicht mehr automatisch geht spart ihnen
doch erhebliche Energiekosten.

nein, dadurch entstehen leicht deutlich höhere Energiekosten, nämlich dann, wenn zur Nachtstromzeit nicht eingeschaltet wurde, aber so dringend warmes Wasser benötigt wird, dass man gezwungen ist, zu Tagstrompreisen warmes Wasser zuzubereiten.

Die Fragen, ob das ein Mitmangel ist oder sie zu einer
Mietminderung berechtigt, sollen andere beantworten.

Das sollte schon ein Mietmangel sein, aber wegen Mietminderung würde ich auf jeden Fall rechtskundige Beratung (Mieterverein, Anwalt) hinzuziehen.

Gruß, Karin