Defekter Heizungszähler, Schätzung rechtens?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Abrechnug meiner Heizkosten. Ich bin am 1.4 in meine Wohnung eingezogen. Bei der Übergabe ist aufgefallen, dass der Heizungszähler in der Küche defekt war. Der Austausch erfolgte erst am 31.5, also 2 Monate nach Einzug. Nun taucht in meiner Abrechnung die Verbrauchte Menge vom 31.5-31.12 auf (also der von Zähler ermittelte Verbrauch) sowie eine Schätzung nach Gradtagen für den Zeitraum 1.4 - 31.5, also den Zeitraum mit dem defekten Zähler auf.

Ist dieses Vorgehen rechtens? Hier wird mir für 2 Monate ein Verbrauch pauschal angerechnet, den ich aufgrund von Einzug und warmen Temperaturen nicht in Anspruch genommen habe. Diesen Verbrauch bzw. nicht Verbrauch kann natürlich weder ich, noch der Vermieter belegen.

Vielen Dank für eure Hinweise

Nach den §§ 9a und 9b der HeizkostenVO ist das korrekt. Andernfalls müsste man ja sagen, dass du für diesen Zeitraum gar nichts zahlst, was zu Lasten der anderen Mieter ginge.

Ja, diese Vorgehensweise ist korrekt.
DWenn kein (oder defekter Zähler) vorhanden ist, wird nach Gradzahltagen berechnet. dafür gibt es im Internet eine Liste.

MfG Maximilian

Hallo 2 Monate Zeit um einen defekten Zähler zu wechseln ist schon bedenklich und Kritikwürdig gegenüber dem Vermieter. Da könnte der Vermieter etwas kulanz walten lassen. In solchen Fällen besteht schon die Möglichkeit nach Gradtagszahlen abzurechnen, aber wenn die Kosten genau für den Zeitraum des defekten Geräten ausgewiesen sind steht ihnen eigentlich eine Kürzung davon 15% von dem Anteil zu. Info-nebenkosten.team