Defekter Heizungszähler, Schätzung rechtens?

Hallo zusammen,

folgender Fall: Person X erhält eine Beriebskostenabrechnung (Heizkosten). Am 1.4 ist Person X in die Wohnungeingezogen. Bei der Übergabe ist aufgefallen, dass der Heizungszähler in der Küche defekt war. Der Austausch erfolgte erst am 31.5, also 2 Monate nach Einzug. Nun taucht der Abrechnung die Verbrauchte Menge vom 31.5-31.12 auf (also der von Zähler ermittelte Verbrauch) sowie eine Schätzung nach Gradtagen für den Zeitraum 1.4 - 31.5, also den Zeitraum mit dem defekten Zähler auf.

Ist dieses Vorgehen rechtens? Hier wird mir für 2 Monate ein Verbrauch pauschal angerechnet, den Person X nicht in Anspruch genommen hat. Diesen Verbrauch bzw. Nicht-Verbrauch kann natürlich weder Person X, noch der Vermieter belegen.

Vielen Dank für eure Hinweise

Hallo !

Das regelt auch die Heizkostenverordnung.

http://www.heizkostenverordnung.de/par9a.html

MfG
duck313