Defekter Herd - Problem: Standard-Mietvertrag

Hallo zusammen,

ich machs kurz: mein Herd ist kaputt und ich frage mich nun wer das bezahlen soll.

Mein Vermieter meint, dass ich das bezahlen soll, da der Herd ja ein normaler Gebrauchsgegenstand sei und auch mal kaputt gehen könnte.

Zum diesem Thema gibt es hier ja schon einiges zu lesen. Meist wird hierbei auf den Mietvertrag verwiesen, aus dem hervorgehen soll, ob der Herd mit vermietet wird oder nicht
–> daraus sollte sich diese Frage dann klären…

Ich habe aber nur einen kurzen Standard-Mietvertrag, aus dem nicht hervorgeht, dass der Ofen dem Vermieter gehört.

Gibt es eine Möglichkeit „sauber“ zu argumentieren und den Vermieter dazu zu bringen, den Ofen reparieren zu lassen?

Ich danke vorab für die Hilfe!

Hi,

ich machs kurz: mein Herd ist kaputt und ich frage mich nun
wer das bezahlen soll.

Tja, wem gehört der Herd?

Mein Vermieter meint, dass ich das bezahlen soll, da der Herd
ja ein normaler Gebrauchsgegenstand sei und auch mal kaputt
gehen könnte.

Ist richtig, war der Herd bei Einzug schon drinne, oder vom Vormieter übernommen?

mfg

Problem: FAQ 1129 nicht beachtet
o.w.T.

Ist richtig, war der Herd bei Einzug schon drinne, oder vom
Vormieter übernommen?

mfg

Der Herd war bei Einzug drinne, gehört somit nach meinem Verständnis zur Wohnung und daher wiederrum dem Vermieter. Leider steht hierzu nichts im Mietvertrag.
Mein Vermieter meinte auch, dass der Herd, wenn ich ausziehe für den Nachmieter wieder funktionieren müsse.