Defekter Kühlschrank in Einbauküche

Liebe/-r Experte/-in,
habe ein Problem mit meinem Verwalter wegen eines nicht mehr voll funktionstüchtigem Kühlschranks in der „mit angemieteten“ Einbauküche.

Ein paar Eckdaten:

  • ich wohne bald 13 jahre in der Wohnung (Abnutzung)
  • Kühlschrank mit außenagregat

Seit geraumer Zeit funktioniert der Kühlschrank nicht mehr zuverlässig. Er kühlt normal oder eben nicht. Ohne ersichtl. Grund. Bei Nichtfunktion gefriert im Kühlschrank ohne Ausnahme Alles.

Habe das dem Hausverwalter mitgeteilt und er kam. (Da ging das Gerät) nun 4-5 Monate später seine Argumente gegen einen Austausch.

a, ich hätte diesen Kühlschrank, welcher durch die alte Technik nicht sauber zw. Gefrierfach und Kühlschrank trennen kann, bei Mietantrittakzeptiert.
b, er funktioniere ja seiner Bauweise entsprechend.

Meine Frage nun: Wie bringe ich den Verwalter bzw Eigentümer dazu diesen aus zu tauschen? Paragraphen?
Wie bringe ich evt. eine Mietminderung korekt und in welcher Höhe ein?

Ich würde ihm ja einen Vorschlag zur Güte machen. Nämlich, dass er das Gerät rausnehmen lässt und ich einen eigenen kaufe. Was tun wenn er das nicht akzeptiert? oder es technisch nicht geht?

Vielen dank für die Infos vorab
Und eine Guter Woche !

Was mir nicht ganz klar ist, ob der Kühlschrank nun funktioniert oder nicht. Grundsätzlich können Sie keine Geräte auf dem neuesten Stand erwarten, andererseits muss ein Kühlschrank natürlich seinen Zweck erfüllen. Weiterhin ist der Neukauf „ultima ratio“, zuvor müsste dem Vermieter Gelegenheit zur Reparatur des Gerätes gegeben werden. Bei einer Reparatur ist allerdings zu beachten, dass sie diese möglicherweise selbst tragen müssen (siehe evtl. im Mietvertrag unter „Kleinreparaturklausel“).

Ich würde an Ihrer Stelle folgendes tun: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag, ob eine Kleinreparaturklausel enthalten ist. Wenn nicht, bitten Sie Ihren Vermieter unter Fristsetzung um Reparatur des Kühlschranks. Falls er dem nicht nachkommt, können Sie im Wege der Ersatzvornahme einen Handwerker beauftragen. Kommt dieser zum Ergebnis, der Kühlschrank sei unwiderruflich defekt und der Kauf eines neuen erforderlich, lassen Sie sich das bitte schriftlich geben und kontaktieren Sie erneut Ihren Vermieter. Wichtig ist, dass Sie von fachmännischer Seite einen „Befundbericht“ haben, sollte der Kühlschrank tatsächlich seinen Geist aufgegeben haben.

Weigert sich der Vermieter, den Kühlschrank zu reparieren oder auszutauschen, dann können Sie die Miete reduzieren. Ansonsten haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich ein Neugerät zu kaufen, das alte einzulagern und bei Auszug wieder zu tauschen.

Alles Gute und einen schönen Tag. Bitte beachten Sie, dass der Austausch hier eine Diskussion darstellt und keine Rechtsberatung. Verbindliche Rechtsauskünfte können hier nicht erteilt werden.

Guten Tag,

sofern die Einbauküche mitsamt des Kühlschranks im Mietvertrag aufgeführt ist und diese bei der Übergabe funktionstüchtig waren, ist der Vermieter verpflichtet diese Instandzusetzen. Schließlich ist dies ein Teil des von Ihnen angemieteten Objekts, für den Sie einen Mietzins zahlen. Das ein Kühlschrank nach so langer Zeit den Geist aufgibt sollte auch im Rahmen „des normalen“ liegen.
Ich empfehle folgende Vorgehensweise:

  1. Zeigen Sie dem Vermieter den Mangel schriftlich an. Weisen Sie den Vermieter daraufhin dass Sie bereits die Verwaltung (mehrfach) darüber in Kenntnis gesetzt haben. (zuweilen kommt es vor, dass der Vermieter hiervon nichts weiß!) Setzen Sie dem Vermieter in dem Schreiben eine 14 tägige Frist den Mangel abzustellen.
    Sie können hier auch auf Ihren alternativ Vorschlag eingehen, dass der Kühlschrank aus dem Mietverhältnis gestrichen wird und Sie Ihren eigenen aufstellen, den Sie bei Auszug mitnehmen /verkaufen. Die Entsorgung des Altgeräts soll der Vermieter tragen
  2. Senden Sie eine Kopie des Schreibens auch an die Verwaltung
  3. Prinzipiell stehen Ihnen Mietminderungen zu, allerdings will ich Ihnen raten hier einen Anwalt zu konsultieren. Es gibt keinen Minderungskatalog, lediglich Richtwertangaben sowie Musterurteile.
    Die Werte dürften hier irgendwo um die 5% liegen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner nicht rechtsverbindlichen Aussage :wink: weiterhelfen!
Viel Glück!

Hallo,
das Gerät durch einen Fachmann überprüfen lassen,Bericht mit Kostenvoranschlag für evtl. Reparatur beim Vermieter einreichen und eine Frist,ca.14 Tage,zur Beseitigung des Schadens setzen.Nach Ablauf der Frist Mietminderung von
2-5% der Kaltmiete.

schönes Wochenende

Andrea