Hallo,
jemand kauft einen Anorak und nach 6 Wochen ist der Vorderreißverschluß (Länge ca. 80 cm) total defekt. Dieser kann nicht so einfach von einem Schneider ausgewechselt werden, da zusätzlich noch vernietete Knöpfe entfernt und wieder montiert werden müssen.
Ist dieser Reißverschluß Grund für eine Reklamation oder nur ein normales Verschleißteil wie ein verloren gegangener Knopf? Wie ist da die Rechtslage?
Sachmängelhaftung. Man darf (vereinfacht) annehmen, nach so kurzer Zeit( bis 6 Monate) lag ein Mangel schon am Kauftag vor (verdeckt,vorgeschädigt,fehlerhaft gefertigt…). Der Händler kann gerne das Gegenteil beweisen um seine Haftung abzuwehren.
Er kann z.B. zu beweisen versuchen, Kunde hat Reissverschluss durch Fehlbedienung beschädigt, dann muss er auch nicht haften.
falls man zwei Nummern größer statt weiter kauft, UND einen Einfachzipper hat (also unten fest), dann wäre eine Zerstörung am Ansatz eine natürliche Folge. In dem Fall bestünde dann zwar kein Anspruch auf Wandlung oder Austausch, jedoch liegt die Beweislast beim Verkäufer.