Defekter Sonderposten - Rückgabe?

Herr Meier hat in einer Möbelhandlung eine Lampe gekauft. Auf den Kaufpreis erhielt er einen Rabatt, da an einer Stelle etwas Lack abgeplatzt war, was ihn aber nicht störte. Die Lampe wurde somit also zum ‚Sonderposten‘, wie der Verkäufer meinte.
Zuhause angekommen musste Herr Meier allerdings festellen, dass die Lampe an sich nicht funktionierte, da eine Lampenfassung defekt war; die Lampe leuchtete also nicht.
Herr Meier wollte die Lampe zurückgeben mit dem Hinweis, dass sie eben diesen Defekt aufweise. Man verwehrte ihm aber die Rücknahme mit dem Hinweis, dass Sonderposten prinzipiell vom Umtausch ausgeschlossen sind.

Ist das Rechtens?

Ist das Rechtens?

Auch wenn ich diese Frage hasse: Nein, ist es nicht. FAQ:1152 gilt für jede Sache, auch wenn sie aus einem Sonderposten stammt.

Gruß,
Christian

Ist das Rechtens?

Auch wenn ich diese Frage hasse

Auch wenn ich diese Antwort hasse (ehrlich!): Du musst nicht antworten(ehrlich!).

Nix für ungut (auch ehrlich!),

Gruß (sowieso ehrlich!),

Malte (meistens ehrlich!) :wink:

Es geht ja nicht um einen „Umtausch“, sondern es geht um gesetzliche (!), nicht abdingbare Ansprüche aus Sachmangelgewähr.

Levay