Herr Meier hat in einer Möbelhandlung eine Lampe gekauft. Auf den Kaufpreis erhielt er einen Rabatt, da an einer Stelle etwas Lack abgeplatzt war, was ihn aber nicht störte. Die Lampe wurde somit also zum ‚Sonderposten‘, wie der Verkäufer meinte.
Zuhause angekommen musste Herr Meier allerdings festellen, dass die Lampe an sich nicht funktionierte, da eine Lampenfassung defekt war; die Lampe leuchtete also nicht.
Herr Meier wollte die Lampe zurückgeben mit dem Hinweis, dass sie eben diesen Defekt aufweise. Man verwehrte ihm aber die Rücknahme mit dem Hinweis, dass Sonderposten prinzipiell vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Ist das Rechtens?
