Defekter Töröffner

Hallo Zusammen,

mal angenommen der elektrische Töröffner der die Haustür in einem Mietshaus öffnet ist defekt. D.h. die Mieter müssten wenn es klingelt, zur Haustür gehen und die Haustür öffnen (Das Haus hat 3 Stockwerke). Angenommen der Vermieter wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, kümmerte sich aber nicht um eine Reparatur. Hätten die Mieter die Möglichkeit eine Mietminderung vorzunehmen. Insbesondere die Mieter des Erdgeschosses…?

Gruss
Mick

Hallo Zusammen,

mal angenommen der elektrische Töröffner der die Haustür in
einem Mietshaus öffnet ist defekt. D.h. die Mieter müssten
wenn es klingelt, zur Haustür gehen und die Haustür öffnen
(Das Haus hat 3 Stockwerke). Angenommen der Vermieter wurde
bereits mehrfach darauf hingewiesen, kümmerte sich aber nicht
um eine Reparatur. Hätten die Mieter die Möglichkeit eine
Mietminderung vorzunehmen. Insbesondere die Mieter des
Erdgeschosses…?

Hallo,

für den Mieter des EG ist es wohl das geringste Problem. Trotzdem kann der Mieter hier 3 % der Kaltmiete mindern. Schriftlich den Vermieter informieren und wenn sich die Mieter einig sind, auch den Vermieter informieren, wenn er weiterhin der Aufforderungen zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt, dass die Mieter auf seine Rechnungen die Arbeiten ausführen lassen und mit der Miete verrechnen.

Gruss Günter