Defektes Abflussrohr Vermieter reagiert nicht

Hi @ all,

Mieter A war vor einigen Tagen Duschen, nach der dusche klopfte es an der Tür. Mieter B teilt Mieter A mit das in der Dusche von Mieter B Wasser in Massen von der Decke kommt (Wänden sowie direkt von der sich dort befindlichen Holzdecke). Mieter A Informiert wie üblich sofort den Vermieter via E-mail. Leider gibt es bis dato noch keine Rückmeldung seitens des Vermieters.
Vermutung ist das Das Abflussrohr der dusche (Dusche ist ca. 1 Jahr alt wurde Saniert) defekt ist. Somit Hat Mieter B auch einen Einbruch von Fäkalwasser in der Wohnung gehabt.
Wie lang soll Mieter A jetzt warten bis er eine Frist Setzten kann inklusive Androhung einer Mietminderung. und Soll sich Mieter B Mieter A anschließen?

Hallo !

Eine Schadensmeldung per email ist weder üblich noch angebracht.

Es eilt doch,oder nicht ?
Also telefonisch und/oder per Brief(Einschreiben).

Da man seine Dusche nicht mehr nutzen kann,steht einem ab Meldung auch Mietminderung zu.
Und dem Unterlieger wegen des Wasserschadens wohl auch.

Es gibt eigentlich keine feste Frist innerhalb der Vermieter reagieren muss,man muss es nach den Umständen festlegen.
Keine Duschmöglichkeit,nur Waschen am Handwaschbecken/Küchenspüle möglich?
Eine Woche wäre da m.E. schon zu lange.
Dann müsste man halt Selbstvornahme der Reparatur veranlassen und die verauslagten Kosten zurückfordern.
Hier wäre es schon besser,man erreicht den Vermieter/Verwalter,denn wenn Dusche neu installiert,kann es ja Regressansprüche an die damalige Handwerksfirma geben. Das wäre zwar das Problem des Vermieters,aber wenn man ihn nicht erreichen kann,dann muss man auch nicht endlos warten.

MfG
duck313

Danke :smile: Soebend is der klempner gekommen der will aber nur die Silikonabdichtungen an den Rändern erneuern weil er wie er sagt „Keinen Bock hat die ganze dusche auszubauen“ naja abwarten Das Problem jetzt ist Das Mieter A in 20 min zur arbeit muss… oh man

Hi!

Eine Schadensmeldung per email ist weder üblich noch
angebracht.

Es eilt doch,oder nicht ?
Also telefonisch und/oder per Brief(Einschreiben).

(da es ja nur fiktive Fälle sind, gehe ich etwas weiter - hier scheint ja nur eine Dichtung undicht gewesen zu sein, zumindest nichts schwerwiegenderes, aber der Teufel schläft ja nicht)

Nachgefragt: Es könnte doch sogar der Fall eintreten, dass durch das austretende Wasser die Bausubstanz gefährdet wird, oder?
Könnte in diesem Fall (der Mieter schreibt nur mal eine Mail, die wg. _irgendwas_ erst in ein paar Wochen oder gar nicht - rigoroser Spamfilter o.ä. - beim Vermieter ankommt) dem Mieter sogar Ungemach drohen, da er keine rechtzeitige, „sicher ankommende“ Verständigung des Vermieters unternahm?

Grüße,
Tomh

Hallo !

Ja,der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für unterlassene Schadensmeldungen und die daraus eingetretenen Verschlimmerung des Schadens.

MfG
duck313