Defektes Gebrauchtteil eingebaut, wer zahlt?

Hallo,

wenn man bei einem Auto ein Gebrauchtteil einbauen lässt, weil sich der Einbau eines Neuteils nicht mehr lohnt und dann stellt sich heraus, dass dieses Gebrauchtteil, von dem der Händler behauptet hat, dass es voll funktionstüchtig ist, nicht funktioniert, wer trägt dann die Kosten für den unnötigen Einbau bei der Werkstatt?
Eigentlich ist ja der Gebrauchtteilehändler schuld, da er zu unrecht das Teil als voll funktionsfähig verkauft hat!? Damit müsste er eigentlich sowohl für die Einbaukosten, als auch bei Rückgabe für den Kaufpreis des defekten Teils aufkommen, oder?

MfG
yxcvbnm1989

Hallo,

nun ein Blick in den AGB´s des „Gebrauchtteilehändler“ sollte
diese Frage eigentlich beantworten.

LG Bollfried

Hallo,

nun ein Blick in den AGB´s des „Gebrauchtteilehändler“ sollte
diese Frage eigentlich beantworten.

Und wenn dieser Umstand dort keiner Regelung gewürdigt sei?! Wie würde das nach allgemein geltendem Recht aussehen?

Greetz
Bommel

2x gleiche Frage unter versch. Namen?
Hallo!

2x gleiche Frage unter versch. Namen?
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Gruß
Falke

das entspricht letztlich dem (vllt) endgültigen urteil im fliesenfall:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

d.h. die ausbaukosten und die einbaukosten der neuen mangelfreien sache sind vom nacherfüllungs-/se-anspruch gedeckt;

aber: vorher dem verkäufer eine frist setzen, erst dann selbst hand anlegen…

nun ein Blick in den AGB´s des „Gebrauchtteilehändler“ sollte
diese Frage eigentlich beantworten.

Ach…

Das kann man einfach nach Gutdünken in den AGB festlegen?

Das wäre mir neu.

Gruß

S.J.