wenn man bei einem Auto ein Gebrauchtteil einbauen lässt, weil sich der Einbau eines Neuteils nicht mehr lohnt und dann stellt sich heraus, dass dieses Gebrauchtteil, von dem der Händler behauptet hat, dass es voll funktionstüchtig ist, nicht funktioniert, wer trägt dann die Kosten für den unnötigen Einbau bei der Werkstatt?
Eigentlich ist ja der Gebrauchtteilehändler schuld, da er zu unrecht das Teil als voll funktionsfähig verkauft hat!? Damit müsste er eigentlich sowohl für die Einbaukosten, als auch bei Rückgabe für den Kaufpreis des defekten Teils aufkommen, oder?