Guten Abend!
Folgende Frage:
Person A besitzt ein Laptop, Person B schüttet Cola darüber und die gesamte Tastatur verklebt.
Das Laptop hat eine Austauschbare Tastatur und scheint auch von innen keinen Schaden abbekommen zu haben.
Schaden wird der Versicherung gemeldet und diese schreibt einen Brief an Person A „Wir sind eintrittspflichtig“ und Person A möchte doch bitte Ihre Kosten beziffern.
KV wird der Versicherung zugesendet und diese lässt nun auf sich warten. Nach 3 Wochen ruft Person A dort an und fragt nach, wie es denn nun aussehe, da das Laptop ja derzeit nicht wirklich genutzt werden kann…
Die Versicherung von Person B gibt an, dass die Summe für die Reperatur am nächsten Tag überwiesen wird und Person A anschließen die Rechnung schicken solle.
1.Muss Person A die entgültige Rechnung der Versicherung schicken?
2. Was wenn die Reperatur voraussichtlich mehr als 8 Wochen dauern würde, Person A aber bewandert genug ist um selbst eine Reperatur vorzunehmen. Darf Person A nun das Geld dafür nutzen, die Reperatur selbst durch zuführen oder MUSS Person A 8 Wochen auf die Rückgabe des Laptops warten?!
Gruß 
