Defektes Laptop - KV zugesendet - Rechnung?

Guten Abend!

Folgende Frage:
Person A besitzt ein Laptop, Person B schüttet Cola darüber und die gesamte Tastatur verklebt.

Das Laptop hat eine Austauschbare Tastatur und scheint auch von innen keinen Schaden abbekommen zu haben.

Schaden wird der Versicherung gemeldet und diese schreibt einen Brief an Person A „Wir sind eintrittspflichtig“ und Person A möchte doch bitte Ihre Kosten beziffern.

KV wird der Versicherung zugesendet und diese lässt nun auf sich warten. Nach 3 Wochen ruft Person A dort an und fragt nach, wie es denn nun aussehe, da das Laptop ja derzeit nicht wirklich genutzt werden kann…

Die Versicherung von Person B gibt an, dass die Summe für die Reperatur am nächsten Tag überwiesen wird und Person A anschließen die Rechnung schicken solle.

1.Muss Person A die entgültige Rechnung der Versicherung schicken?
2. Was wenn die Reperatur voraussichtlich mehr als 8 Wochen dauern würde, Person A aber bewandert genug ist um selbst eine Reperatur vorzunehmen. Darf Person A nun das Geld dafür nutzen, die Reperatur selbst durch zuführen oder MUSS Person A 8 Wochen auf die Rückgabe des Laptops warten?!

Gruß :smile:

N’ Abend auch!

leider bin ich aktuell nicht rechtssicher genug um eine
Hieb- & Stichsichere Aussage zu treffen, inkl. Para-
Stricke etc., ABER:

Wie Dir Dein Bauchgefühl sicher schon gesagt hat, möchte
die Versicherung, wenn sie schon zahlen muss, nicht nur
das Geld hinblättern, sondern auch definitiv wissen ob
es verwendet wird wie gedacht.

Jedoch kann sie Dich natürlich nicht zwingen dies auch
so zu tun. Dies wäre ja aus Gründen der freien Entfal-
tung und so, sogar verfassungswidrig. Schließlich ver-
sichert die Versicherung im Schadensfall für Dich
einzutreten und für den entstandenen Schaden zu zahlen.

Also ist es Deine (Person A’s) Pflicht nachzuweisen wie
hoch dieser Schaden ist, sofern nicht ein unabhängiger
Gutachter bestimmt ist.
Für diesen Nachweis sollte demzufolge ein schriftliches
Angebot bezüglich der Reparatur reichen. Oder auch ein
Gutachten von jemandem der nachgewiesener Maßen Ahnung
vom Thema hat. (Z.Bsp. vom Hersteller/Verkäufer des be-
sagten Gerätes, aber das könnte lange dauern…)

Auf deutsch: Jeder PC-Laden kann ein Angebot drucken,
das der Versicherung reichen sollte. Zwei Angebote/
Gutachten kann die Versicherung vermutlich ablehnen,
wenn Ihnen der Preis unangemessen oder die fachliche
Richtigkeit des Angebots/Gutachtens zweifelhaft vor-
kommen sollte.

Doch die Gesetze, Verordnungen, Paragrafen herzu solltest
Du Problemlos mit unserem Freund Google finden. Einzig,
die sogenannte „gängige Praxis“ könnte Dir hier und da
einen Strich durch die Rechnung machen. Denn das ist die
Standard-Ausrede hinter der sich die Versicherungen gern
zu verstecken versuchen.

Und nächstes Mal einfach einen T43, ein anderes Thinkpad
oder ähnliche vernünftige Geräte kaufen, dann gibt es so
Probleme nicht, wie man hier sieht:
http://www.widter.com/foto/lenovo/Lenovo_Wasser.jpg
und ich schon mehrfach getestet habe…

PS: Außerdem natürlich als Gastgeber auf die Gesundheit
der Gäste „achten“ und statt Cola (klebrig) oder Bier
(stinkt auf den Tasten), lieber Leitungs… äh… ich
mein Mineralwasser ohne Kohlensäure anbieten. :wink:

Gruß ghostdog21

Hey Danke für die Antwort :smile:

Angebot bezüglich der Reparatur reichen. Oder auch ein
Gutachten von jemandem der nachgewiesener Maßen Ahnung
vom Thema hat. (Z.Bsp. vom Hersteller/Verkäufer des be-
sagten Gerätes, aber das könnte lange dauern…)

Ein Kostenvoranschlag für die Reparatur wurde der Versicherung bereits zugesendet und diese meinte „Der Preis ist ja mehr als in Ordnung, bezahlen wir sofort!“

Und nächstes Mal einfach einen T43, ein anderes Thinkpad
oder ähnliche vernünftige Geräte kaufen, dann gibt es so
Probleme nicht, wie man hier sieht:
http://www.widter.com/foto/lenovo/Lenovo_Wasser.jpg
und ich schon mehrfach getestet habe…

Das Laptop ist ein Lenovo T60 von 2007 :wink:
Es funktioniert ja auch, nur die rechte Seite ist defekt…(Und ich würde es glaube ich nicht so ausprobieren wir in der Präsentattion gezeigt, das schafft der kleine Wasserablauf leider auch nicht…)

HM Also mein Bauchgefühl sagt mir jetzt, dass Person A auf eigene Faust die Reparatur vornimmt und auf Nachfrage die alte Tastatur der Versicherung zusendet mit einem Zettel daran „Ich bin kaputt…neue siehe in Laptop von Herrn A“

Weiß nicht so genau, kenne mich in Versicherungsrecht nicht so gut aus. Aber du kannst der Versicherung bestimmt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Laptops schicken und dann müssten die theoretisch das Geld überweisen. Kannst dann selbst entscheiden, ob du es dann reparieren lässt, oder nicht.
Also, ich weiß das das bei Autoschäden so ist. Man meldet den Fall der Versicherung, schickt dann denen einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt zu und anschließend überweist die Versicherung das Geld. Man muss den Schaden nicht reparieren lassen.

Also ich denke schon, dass sie eine Rechnung, oder einen Kostenvoranschlag brauchen, damit die überhaupt wissen, was das kosten soll.

Ist nur eine Vermutung…

Viele Grüße, Anja

Hey Danke für die Antwort :smile:

kein Ding

Ein Kostenvoranschlag für die Reparatur wurde der Versicherung
bereits zugesendet und diese meinte „Der Preis ist ja mehr als
in Ordnung, bezahlen wir sofort!“

Na dann sollen sie das auch. Also lediglich auf ihr Schreiben und den zugesendeten Kostenvoranschlag verweisen.

Das Laptop ist ein Lenovo T60 von 2007 :wink:
Es funktioniert ja auch, nur die rechte Seite ist
defekt…(Und ich würde es glaube ich nicht so ausprobieren
wir in der Präsentattion gezeigt, das schafft der kleine
Wasserablauf leider auch nicht…)

Der Wasserablauf allein nicht. Der soll nur das gröbste
abhalten & das kleinste verhindern. Aber doch der T60
selbst. Ich teste meine Geräte grundsätzlich auf Werbe-
versprechen. Glas drüber geschüttet, powerbutton zum
herunterfahren gedrückt, 3h trocknen lassen, danach
angeschaltet ging. Honig drauf auf die Tasten, Tastatur
rausnehmen lassen von meinem Händler und der hat sie vor meinen Augen unterm Wasserhahn abgespüllt, abge-
trocknet und wieder eingebaut.

Nein sowohl das Glas Mineralwasser, als auch der Honig
waren jeweils ein Versehen - vielleicht hatte ich/mein
T43 einfach nur zweimal Glück.
Also bitte nicht nachahmen…

HM Also mein Bauchgefühl sagt mir jetzt, dass Person A auf
eigene Faust die Reparatur vornimmt und auf Nachfrage die alte
Tastatur der Versicherung zusendet mit einem Zettel daran „Ich
bin kaputt…neue siehe in Laptop von Herrn A“

Ersteres ja, zweiteres könnten die als Beleidigung auf-
fassen.

Hallo,
das ist ne wirklich gute Frage. Wenn die Versicherung darauf besteht, die Reperatur in einer Fachwerkstatt bewerkstelligen zu lassen, dann muß es wohl so sein.
Allerdings sollte es der Versicherung auch reichen eine ordentliche Quittung anzuerkennen. Dabei geht es natürlich immer um die Schadenshöhe.
Eigentlich garnicht mein Thema, beschäftige mich mit Notebookberatungen, Vergleiche und deren Verkauf.

mfg und nen schönen Abend

Hallo „Schiemanskie“,

also in jedem Falle solltest du die Reperatur von einer Autentifizierten Werkstatt vornehmen lassen, da die Versicherung „Person A“ sonst kein Geld zuschickt!

Die Reparatur MUSS auf Rechnung geschehen, welche selbstverständlich der jeweiligen Versicherung zuzuführen ist! Ein KV ist noch ein abgeschlossenes Kaufverhältnis!
Person A könnte anhand des KV’s Geld erhalten und trotzdem das gerät nicht reparieren lassen!
Die , zu entlöhnende, Leistung ist aber bei Vorlage der Rechnung schon erbracht worden!

Grüße,
Oli

Guten Abend da bin ich nochmal!

Es gab wohl Post!

"Sehr geehrte Peson A,
die Entschädigungsleistung i.H.v. EUR X haben wir heute auf das von Ihnen benannte Konto überwiesen.

Die Mehrwertsteuer haben wir abgezogen. Bei Abrechnung auf Basis eines KV oder Gutachtens sind bei Schadensfällen ab 01.08.2002 gemäß §249 Abs2 Satz2 BGB nur Nettobeträge zu berücksichtigen.

Wir werden die abgezogene Mwst. erstatten, soweit sie bei der Reparatur tatsächlich angefallen ist. Für diesen Fall bitten wir Sie, die Reparaturrechnung einzureichen. In der Rechnung muss die tatsächlich angefallen Mwst. ausgewiesen werden.

Mfg
Die Versicherung"

Person A hat sich so entschieden, selbst eine neue Tastatur einzubauen und sich mit dem Nettobetrag von der Versicherung zufrieden zu geben.

Also ich denke das man das hier jetzt wohl schließen kann oder?

Glaub auch - danke für die Info!