Defektes Mietauto

Liebe Experten,
betrachten wir den Abstrakten Fall:

Person A mietet siche einen Mercedes Sprinter bei einer größeren Verleihkette. Kosten etwa 270€

Das Fahrzeug hat neben den im Mietvertrag aufgelisteten Mängeln (Bäulen, Kratzer, defekte Tankanzeige) noch weitere Mängel die das Auto nciht vberkehrstauglcih machen (Abgefahrene Reifen:

Huhu!

Wie sieht hier die Rechtslage aus. Muss Person überhaupt etwas
für den Wagen zahlen, der absolut verkehrsuntauglich und
lebensgefährlich war?

Von einer Handbremse geht während der Fahrt wohl keine Gefahr aus und die Reifen dürften zwischen Vertragsabschluss und Übergabe nicht ausgetauscht worden sein. Hinzu kommt, dass sich ein Fahrer vor jedem Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit der Reifen überzeugen muss. Insofern halte ich das Angebot für okay. Offensichtlich hat der Mieter seinen Willen, nämlich mit einem Fahrzeug irgendwohin zu fahren, ja bekommen, dh der Vermieter hat seine Hauptpflichten aus dem Mietvertrag im vollen Umfang erfüllt. Natürlich ist es eine Nebenpflicht, Gefahren vom Mieter abzuwenden, aber wie gesagt - der Mieter hätte sich die Reifen vorher angucken müssen.