Defektes Teil bekommen, was nun?

Hallo!

ich habe ein teures Gerät bei Ebey ersteigert, das laut Auktionsbeschreibung voll funktionstüchtig sein sollte, welches aber schwere Defekte aufweist. Ich habe das vor Ablauf von 14 tagen dem verkäufer bekannt gegeben und darauf auch eine reaktion erhalten - er hat meinen Wunsch auf Rückabwicklung also zur kenntnis genommen aber will weder die ware zurücknehmen noch die Versicherung des Postweges geltend machen.

Was kann ich gegen den Herrn unternehmen - wie bekomme ich mein Geld zurück? Ich heme an, dass das gerät nicht auf dem Postwege kaputt gegangen ist sondern schon als Schrott falsch beschrieben angeboten worden ist.

Wie / Wo unterrichte ich Ebay darüber?

Sollte ich eine Anzeige wegen Betruges anleiern?

Herzlichen dank für Eure Hilfe!

Hi,

ich habe ein teures Gerät bei Ebey ersteigert, das laut
Auktionsbeschreibung voll funktionstüchtig sein sollte,
welches aber schwere Defekte aufweist. Ich habe das vor Ablauf
von 14 tagen dem verkäufer bekannt gegeben und darauf auch
eine reaktion erhalten - er hat meinen Wunsch auf
Rückabwicklung also zur kenntnis genommen aber will weder die
ware zurücknehmen noch die Versicherung des Postweges geltend
machen.

Was hat er denn geantwortet? „Ich habe ihren Wunsch zur Kenntnis genommen, aber machen tu ich nix?“
Die entscheidende erste Frage ist: Privatperson oder Händler? Beim Händler düftest Du diesbezüglich keine Probleme haben, daher denke ich, es war eine Privatperson, die bestimmt auch den Passus „Keine Gewährleistung, weil Verkauf von privat“ unter seiner Auktion stehen hatte.

Was kann ich gegen den Herrn unternehmen - wie bekomme ich
mein Geld zurück? Ich heme an, dass das gerät nicht auf dem
Postwege kaputt gegangen ist sondern schon als Schrott falsch
beschrieben angeboten worden ist.

Kannst Du an der Verpackung Schäden erkennen? Oder war die Ware superschlecht eingepackt (z.B. Porzellan einfach in den Karton geworfen)? In Fall 1 kann evtl. die Post haftbar gemacht werden, in Fall 2 in jedem Fall der Verkäufer.
Jetzt noch zu Deiner Vermutung, er hätte von vornherein Schrott gehabt: schwer zu beweisen! Hat er in (s)einer Mail irgendwas in der Richtung zugegeben? Manche Leute sind wirklich so blöd!

Wie / Wo unterrichte ich Ebay darüber?

Kannst Du vergessen! Von Ebay kriegst Du Standard-Mails, ihr sollt euch einigen. Die haben damit nichts mehr am Hütchen.

Sollte ich eine Anzeige wegen Betruges anleiern?

Standardmäßig sollte das so laufen: schreib ihm einen eingeschriebenen Brief, in dem Du ihm die Mängel aufzählst und ihn binnen einer angemessenen Frist (14 Tage) zur Wandlung aufforderst.
Reagiert er nicht, beantragst Du nach Ablauf der Tage einen Mahnbescheid über den Auktionsbetrag gegen ihn und gehst, wenn er diesem widerspricht, vor Gericht. Inkl. Anzeige.
Reagiert er, wirst Du ihm wohl erstmal die Ware zur Prüfung zusenden müssen. Das ist auch rechtens so. Normal prüft er dann die Mängel und ersetzt Dir danach Auktionssumme + 2x Porto. Aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, daß er das tut, wenn ich Deine Schilderungen hier so lese.
Wünsch Dir aber trotzdem viel Glück!

Julia