Defektes Teil nicht zurückgegeben

Hallo,

wenn eine Handwerksfirma bei einem Auto oder bei einem Elektrogerät ein Teil austauscht, muss es dem Eigentümer das defekte Teil zurückgeben - es sei denn, der verzichtet darauf.

Richtig?

Wenn der Handwerker das nun aber nicht tut, was hat das für Konsequenzen? Kann ihm die Bezahlung des (angeblich) ausgetauschten Teils einschließlich den für den Austausch angefallenen Arbeitslohn verweigert werden?

Grüße
Carsten

Hallo!

grundsätzlich gehört das Austauschteil dem Kunden.
In Werkstätten gibt’s aber wohl in jedem Auftragsformular ein Kästchen „Austauschteil dem Kunden mitgeben“, man muss es nur extra vereinbaren.
Denn in der Regel wird stillschweigend vorausgesetzt, Kunde legt keinen Wert auf den Schrott.
Und wenn man nichts vereinbart hat, dann kann man m.E. später nicht reklamieren, wenn Teil schon im Schrottkübel verschwunden ist und nicht mehr gefunden oder zugeordnet werden kann.
Deshalb die Rechnung nicht zu bezahlen geht nicht.
Nicht so einfach, man muss schon starke Anhaltspunkte haben, die Reparatur/Austausch war unnötig oder Teil wurde eben nicht gewechselt, aber berechnet ! Was ja eine Straftat, nämlich Betrug wäre.

Schließlich muss nicht die Werkstatt beweisen, sie hat etwas ersetzt sondern der Kunde muss beweisen, sie hat nicht.

MfG
duck313