Deffenition Minijob

Hallo

Eine Person benötigt für ca 3 - 4 Std Umzugshelfer .
Seine Verwandschaft die ihm mal gegen eine Kiste Bier helfen könnten , wohnt zu weit weg das es annähernd unzumutbar ist , das die kommen würden.

Die Person will jetzt auf diversen Sozialen Netzwerken ein paar Schüler oder Rentner mobilisieren die ihm helfen wollen , die dafür natürlich ein kleines Endgeld bekommen sollen.

Muss diese EINMALIGE Sache auch der Minijob Zentrale gemeldet werden und wenn ja , wie wäre die Vorgehensweise und was muss dabei beachtet werden

gruss

Toni

Hallo,
einige Arbeitsämter vermitteln auch Tagelöhner, auch für Stunden.
Zudem bieten in den Zeitschriften Umzugshelfer ihre Dienste an.

si

Komplett am Thema vorbei
Und das hat genau was mit der Beantwortung der Frage zu tun?

Plauderei ist weiter unten!

Hi!

Muss diese EINMALIGE Sache auch der Minijob Zentrale gemeldet
werden und wenn ja , wie wäre die Vorgehensweise und was muss
dabei beachtet werden

Ich bin mir absolut nicht sicher, könnte mir aber vorstellen, dass das Ganze im Rahmen der Haushaltshilfe anmeldepflichtig ist.

Aber bitte! Warte bis sich SE gemeldet hat, dann ist es auch keine Antwort, die auf Vermutungen basiert …

Gruß
Guido

Ich komm ja schon…
…nur nicht so schnell, hab nämlich das böse Wort mit U, wovon ich noch 43 Tage aufm Konto hab. Muss ja auch mal weg, ne?

Ich bin mir absolut nicht sicher, könnte mir aber vorstellen,
dass das Ganze im Rahmen der Haushaltshilfe anmeldepflichtig
ist.

Aber bitte! Warte bis sich SE gemeldet hat, dann ist es auch
keine Antwort, die auf Vermutungen basiert …

Schauen wir uns mal das Thema Haushaltshilfe zunächst an. Hier sagt der § 8a SGB IV:

Werden geringfügige Beschäftigungen ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt, gilt § 8. Eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird.

Was nun noch als haushaltsnah bezeichnet werden kann, kann man sich natürlich drüber streiten. Aber die Minijob-Zentrale hat dafür einen Katalog. Und die Umzugshilfe ist dort aufgeführt als Möglichkeit, das Haushaltscheckverfahren durchzuführen; damit fällt die Tätigkeit unter § 8a SGB IV.

Und nun schauen wir uns den § 8a SGB IV nochmal an, der verweist nämlich auf den § 8 SGB IV. Der spricht ja zum einem von geringfügigen Beschäftigungen auf Dauer (=Minijob) und von befristeten geringfügigen Beschäftigungen (=kurzfristige Beschäftigung).

Zum Thema Minijob wäre hier zwingend zu beachten, dass hier die 450 Euro Grenze nicht gilt. Wir haben eine Befristung auf weniger als einen Zeitmonat (außer der Umzug dauer länger =) ), d.h. die 450 Euro für einen vollen Monat werden auf die Beschäftigungstage herunter gebrochen. Pro Tag wäre die Grenze bei 15 Euro, um noch als Minijob durchzugehen. Regelmäßig dürfte der Verdienst aber höher sein, so dass wir hier keinen Minijob mehr hätten, sondern eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Vermutlich noch in der Gleitzone *grusel*

Aber man kann es natürlich auch als kurzfristige Beschäftigung machen. Befristung ist gegeben, vorher abklären welchen Status der Arbeitnehmer hat (Rentner und Schüler i.O.; Arbeitslose nicht) und ob schon mal kurzfristig gearbeitet wurde in diesem Kalenderjahr und schon kanns los gehen.

Ich würde mich hier mal direkt in die Minijob-Zentrale wenden, denen den Sachverhalt mitteilen und fragen, wie man die als kurzfristige anmelden kann. Adhoc habe ich keinen Anmeldebogen gefunden, der direkt auf Kurzfristigkeit abzielt; ich weiß nicht, auf die Minijob-Zentrale aufgrund der Beschäftigungstage automatisch darauf schließt.

LG
S_E

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