Defininition von 'Buchungszeile' bei BF-Büros

Hallo,

ich habe die Frage, wie der Begriff „Buchungszeile“ definiert ist - umfaßt das das Kontieren und Buchen des Beleges oder nur die Buchung? Weiß jemand von Euch, wie das branchenüblich bei Buchhaltungsfirmen gehandelt wird? (Im vorliegenden Fall werden ca. DM 2,50 pro Buchungszeile abgerechnet und Vorarbeiten werden gesondert berechnet, wobei die betreffende Firma die Kontierungsarbeiten als Vorarbeiten versteht).

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Sabine

Hallo Sabine,

eine eindeutig „richtige“ oder „falsche“ Antwort kann man auf Ihre Frage nicht geben. Eine Buchungszeile orientiert sich überlicherweise an dem sog. Buchungsjournal. Jedoch verursacht ein Buchungssatz oft mehrere Buchungszeilen innerhalb eines Journals - denken Sie beispielsweise an erforderliche Umsatzsteuer-Buchungen.
Unter Inanspruchnahme von Buchhaltungssoftware (heute üblich) spielt dies jedoch keine Rolle, denn der Eintrag im Journal wird automatisch erzeugt.

Eine Buchungszeile im Kassenbuch dürfte in etwa der Definition Ihres Buchführungsbüros entsprechen.

Jedoch seien Sie vorsichtig: ein Buchführungsbüro, das nicht von einem Steuerberater geführt wird, darf keine Vor-Kontierungsarbeiten durchführen. Seine Hilfeleistung ist lediglich auf die „mechanische“ Hilfestellung beschränkt, d.h. es darf lediglich bereits erstellte Buchungssätze kontieren. (§ 6 Nr. 3 StBerG)
Insoweit erübrigt sich aus rechtlicher Sicht auch die Klärung der Frage, ob in dem Entgelt von 2,50 DM pro Buchungszeile die Kontierungsarbeiten enthalten sind.

Eines möchte ich Ihnen noch ans Herz legen: Überprüfen Sie die Preiswürdigkeit Ihres Buchführungsbüros, denn sie würden ja bei den genannten Konditionen für 100 Buchungen 250,00 DM pro Monat bezahlen. Ein kleiner Betrieb kommt indes leicht auf über 200 Buchungen pro Monat.
Bei einem Steuerberater bemißt sich das Entgelt für buchhalterische Arbeiten nach einem Gegenstandswert. Für Kleinbetriebe mit geringem Buchungsaufkommen (und geringeren Umsätzen) dürfte sich der Ihnen entstehende Aufwand auf 100-200 DM / Monat belaufen - unabhängig von der Anzahl der Buchungen. Zudem können Sie immer auf topqualifiziertes Personal zurückgreifen.

Vergleichen Sie ! Lassen Sie sich Angebote von verschiedenen Stb.-Kanzleien unterbreiten. Denken Sie daran: Buchführung gehört in die Hände von Fachleuten, denn am Jahresende müssen die Steuerberater oft mühsam Fehler wieder ausbügeln, die durch falsche, unterjährige Erfassung entstanden waren. Das verursacht für Sie erneut zusätzliche Kosten, denn aufwendige Korrekturarbeiten sind in den Abschlussgebühren nicht enthalten.

Viel Erfolg wünscht

Stephan