mal angenommen, bei einer Bauhelfer-Versicherung steht: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Wäre danach ein Bauhelfer auch abgesichert, wenn er Verletzungen durch Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen selbst verursacht hat?
mal angenommen, bei einer Bauhelfer-Versicherung steht: „Ein
Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
(Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.“
Das ist klassische Definition des Unfallbegriffes in der privaten Unfallversicherung.
Wäre danach ein Bauhelfer auch abgesichert, wenn er
Verletzungen durch Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen selbst
verursacht hat?
Das hängt in entscheidendem Maße davon ab,wodurch der Unfall letztendlich verursacht wird.Knickt man z.B. um,weil der Bänderapparat bereits instabil war,so ist keine Einwirkung von außen mehr gegeben.
Stolpern, Ausrutschen und Stürzen tut man ja nicht von sich aus. Tut man dies doch (Alkohol, Medikamente, Herzinfarkt …), hängt es von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab wie es dort geregelt ist.