wer kann mir denn folgenden Absatz aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag erklären:
„Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden…“
Interessant für mich vor allem der Part mit dem ‚im nicht ausschließlich privaten Bereich‘ …
danke für die Antwort. Wie sieht es denn im folgenden Fall aus:
eine Privatperson hat TV und Radio bei der GEZ angemeldet. Der vorhandene PC (gleiches Haus) wird hauptsächlich privat genutzt, aber sporadisch auch gewerblich (Nebentätigkeit).
Für welche Geräte muss nun was gezahlt werden ?
Vielen Dank schon mal,
Micha
Der Absatz bedeutet, dass für PCs, die nicht ausschließlich
privat genutzt werden, ein Unternehmen nur einmal pro Standort
zahlen muss.
Für PCs, die ausschließlich privat genutzt werden, muss der
jeweilige Besitzer zahlen. Wie für ein privat mitgebrachtes
Radio.
eine Privatperson hat TV und Radio bei der GEZ angemeldet. Der
vorhandene PC (gleiches Haus) wird hauptsächlich privat
genutzt, aber sporadisch auch gewerblich (Nebentätigkeit).
Für welche Geräte muss nun was gezahlt werden ?
Für alle drei muss gezahlt werden. TV und Radio sind klar, der PC für Nebentätigkeit ist zusätzlich (kostenpflichtig) anzumelden, weil nicht ausschließlich privat oder im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit genutzt. Siehe: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/in….
Gruß
loderunner
hmm, das wäre dann aber sehr verwirrend, denn es steht ja im Vertrag, dass man für den nicht ausschließlich privat genutzten PC nicht zahlen muss, wenn auf dem selben Grundstück bereits für herkömmliche Geräte gezahlt wird.
Ausserdem steht in der Gebührenübersicht, dass der monatliche Betrag für Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät 17,03 Euro beträgt, was ja eigentlich schon der Höchstsatz ist.
Oder verstehe ich da was grundsätzliches falsch ?
Gruß,
Micha
eine Privatperson hat TV und Radio bei der GEZ angemeldet. Der
vorhandene PC (gleiches Haus) wird hauptsächlich privat
genutzt, aber sporadisch auch gewerblich (Nebentätigkeit).
Für welche Geräte muss nun was gezahlt werden ?
Für alle drei muss gezahlt werden. TV und Radio sind klar, der
PC für Nebentätigkeit ist zusätzlich (kostenpflichtig)
anzumelden, weil nicht ausschließlich privat oder im Rahmen
einer ehrenamtlichen Tätigkeit genutzt. Siehe: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/in….
Gruß
loderunner
Kann sein.
Prinzipiell muss jeder für das zahlen, was er besitzt. In Deinem Fall ist das einmal der Privathaushalt, der für TV, Radio, privaten PC-Anteil zu zahlen hat - der von Dir erwähnte Höchstsatz.
Dazu kommt aber noch der dienstlich verwendete PC-Anteil. Und der ist gesondert gebührenpflichtig, obwohl es sich um das gleiche Gerät handelt. Wird also in der Tat doppelt gerechnet. Nur, wenn bereits für einen weiteren dienstlich genutzen PC auf dem gleichen Grundstück gezahlt wird, entfällt die Gebühr für den dienstlichen PC-Anteil. Und nur, wenn bereits (wie in Deinem Fall) für andere Geräte im Privathaushalt gezahlt wird, entfällt die Gebühr für den privaten PC-Anteil.
Vielen Dank.
Ich habe auch mittlerweile gesehen, dass die GEZ den Absatz der nicht ausschließlich privaten Nutzung um einen entscheidenden Begriff erweitert hat (nämlich den Zusatz ‚in diesem Bereich‘), das ganze ist also nun eindeutig, was es vorher nicht war. Naja, so viel zum Thema…