Definition angeordnete Überstunden und Ausgleich

Guten Tag,

ich hätte gerne eine Auskunft zu folgender Situation:

Ich arbeite im Büro einer Spedition im Schichtdienst. Grade zur Saisonzeit im Frühjahr und im Herbst fallen besonders in der Spätschicht viele Überstunden an, teilweise bis zu 40 Stunden pro Monat. Die Dauer des Arbeitstages in der Spätschicht ist am Vortag nicht genau abzusehen. Ich muss solange bleiben bis alle LKW vom Hof sind. Da kann es das der Tag von 12/13 Uhr bis 21/22 Uhr geht aber auch im Extremfall mal von 12/13 Uhr bis 02/03 Uhr.
Zeiterfassung geht über elektronische Stempeluhr mittels Chip, Stunden werden also genau aufgezeichnet. Überstunden kann ich nur Stundenweise (Tageweise ist nicht gestattet) im gleichen Kalendermonat abfeiern, was aber meistens wegen Arbeitsaufkommen nicht möglich ist.
Minusstunden darf ich nicht haben, nicht abgefeierte Überstunden von dem Konto werden im Folgemonat nicht berücksichtigt, Konto beginnt theoretisch wieder bei null. Seit Anfang des Jahres bleiben die Überstunden zwar auf dem Konto bestehen (davor wurde das Konto wirklich komplett gelöscht!), werden aber wie eben beschrieben nicht berücksichtigt.
Nach 8 Stunden Arbeit aufstehen und nach Hause gehen geht auch nicht, da sonst die Fahrzeuge nicht abgefertigt werden und die Ware nicht verschickt wird.

Handelt es sich hierbei um „angeordnete Überstunden“? Der Chef weiß Bescheid, bekommt jeden Monat eine Aufstellung der Stundenkonton der Mitarbeiter. Er fordert sogar mündlich eine gewisse Mehrarbeit als „persönlicher Einsatz“, man bekommt dumme Bemerkungen wenn man mal einen Monat ohne Überstunden hat, obwohl die Kollegen im gleichen Monat ein paar Stunden mehr gemacht haben…
Laut Arbeitsvertrag wird geleistete Mehrarbeit mit dem Monatsgehalt abgegolten.

Ist es überhaupt rechtens die Stunden zu streichen?

Bisher hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag, da habe ich nichts gesagt um meinen Job nicht zu riskieren. Mittlerweile habe ich einen unbefristeten Vertrag und ich sehe es nicht mehr ein stundenlang umsonst zu arbeiten …

Wäre nett wenn mir jemand Auskunft geben könnte, damit ich etwas in der Hand habe wenn ich zum Chef gehe und nicht ganz unwissend darstehe …

schönen Abend noch …

Normaler weise gilt immer der Arbeitsvertrag.
Wenn der AG den Arbeitsvertrag nicht einhält
da würde ich einen Anwalt aufsuchen um mich
beraten zu lassen.