Hallo
bei einer kurzfritigen Beschäftigung gibt es ja ua. die Beschränkung auf 50 Arbeitstage. Ab welcher Arbeitszeit pro Tag gilt dieser Tag als voller Arbeitstag? Oder ist diese ohne Bedeutung?
Vielen Dank!
Hi!
Oder ist diese ohne
Bedeutung?
Ja!
LG
Guido
Hallo.
Oder ist diese ohne
Bedeutung?Ja!
Das heißt dann also, wenn man z.B. von 20 bis 2 Uhr arbeitet, sind das 2 Arbeitstage? Kommt mir irgendwie komisch vor.
Sebastian.
Hi!
Das heißt dann also, wenn man z.B. von 20 bis 2 Uhr arbeitet,
sind das 2 Arbeitstage?
Nein
Kommt mir irgendwie komisch vor.
Ist DEIN Entwurf!
Dass eine zusammenhängende Zeit EIN Arbeitstag ist, sollte och wohl klar sein.
Gruß
Guido
Hallo Sebastian,
das ist auch nicht der Fall. Nach S. 26 der Geringfügigkeitsrichtlinien zählt ein Nachtdienst, der sich über 2 Tage erstreckt, als 1 Arbeitstag.
Grüße
EK
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