Guten Morgen liebe www Community,
Nachdem ich jetzt über eine Stunde vergeblich gesucht habe stelle ich hier meine Frage:
Gibt es eine offizielle Definition für das „Ausbildungsjahr“?
Es geht um die Ausbildungsvergütung bei einem Azubi der erst in Mitte Oktober angefangen hat,
trotz vorheriger mündlicher Information „dein zweites Ausbildungsjahr beginnt ab dem 1. August“ soll er nun erst ein Jahr nach Beginn der Ausbildung (also zu Mitte Oktober) mehr Geld bekommen.
Im Vertrag stehen die Beträge
Betrag x für 1.Ausbildungsjahr
Betrag y für 2.Ausbildungsjahr
Betrag z für 3.Ausbildungsjahr
Der Azubi will verkürzen, es sind auch nur 35 statt 36 Monate Ausbildungszeit im Vertrag angegeben.
In §17 im bbig ist festgelegt, dass die Ausbildungsvergütung „mindestens jährlich, ansteigt“.
Daraus könnte man schließen, dass die Vergütung auch erst Mitte Oktober ansteigen könnte.
Bei der Suche stößt man immer auf die aussage das Ausbildungsjahr beginnte am 1.August (auch das (ausbildungs-) Schuljahr beginnt ebenfalls am 1.August)
„[…]beginnt am 1. August offiziell das neue Ausbildungsjahr[…]“ Quelle: https://www.bibb.de/de/pressemitteilung_31545.php
Wer ist nun im recht? Bzw. ab wann sollte der Azubi mehr Geld bekommen ?