Definition Carport

Hallo Ihr da draußen.

Heute erfreue ich Euch mit einer Frage, die sowohl inhaltlich als auch sprachlich betrachtet werden könnte: Was ist ein Carport?

Natürlich weiß auch ich, was ein Carport ist, doch es gibt tatsächlich Menschen, die eigentlich eindeutig definierte Begriffe auf ihre eigene Art interpretieren.

So bin ich jemandem begegnet, der ein Vordach, welches sowohl den Zugang zum Haus als auch die Zufahrt zur Garage vor Niederschlägen schützen soll, als ‚Carport‘ bezeichnet. Dieses ‚Carport‘ bietet selbst Fahrzeugen, die nicht länger sind als ein Mini, keineswegs ausreichenden Schutz, weil dieses Vordach nichts weiter ist als eine Verlängerung des schrägen Hausdaches. Schon PKW, die länger als knapp vier Meter sind, kann das Dach nicht schützen. Entweder wird das Heck oder die Front von Niederschlägen überzogen, weil das ‚Carport‘ keine dreieinhalb Meter tief ist, und aufgrund der Dachschräge an einer Seite mehr als drei Meter Höhe hat. Darüber hinaus ist der rechtwinklig zum Garagentor befindliche Hauseingang mit seiner Treppe nur erschwert zugänglich, wenn ein PKW im ‚Carport‘ steht. Zwischen der Treppe und dem geparkten Fahrzeug sind nie mehr als 50 Zentimeter Platz.

Viel Text, doch die eigentliche Frage fällt knapp aus: Wo gibt es eine allgemeingültige Definition des Begriffs ‚Carport‘?

Ich freue mich auf Eure ‚Versionen‘.

Gruß,

mk

Hallo.
Was ein Carport ist, ist allgemein bekannt, es ist ein überdachter Stellplatz für Fahrzeuge. Das kann von Fahrrad bis LKW sein. Eindeutige Festlegungen gibts wahrscheinlich nicht. Vorstellbar ist, dass es unterschiedliche Vorschriften/Vorstellungen betr. der Grösse gibt. Das betrifft Breite, Länge und Höhe. Von Gemeinde zu Gemeinde und Stadt zu Stadt ist das möglicherweise unterschiedlich. Bei regionalen Bau- und Aufstellgenehmigungen gibt es Unterschiede, je nachdem, was der betreffende Beamte für eine Einstellung hat. Handelsübliche Carports sind auch unterschiedlich. Meiner persönlichen Meinung nach, kann das Dach nicht gross genug sein.
Gruss Peter

Hi,

Viel Text, doch die eigentliche Frage fällt knapp aus: Wo gibt
es eine allgemeingültige Definition des Begriffs ‚Carport‘?

die Antwort ist ähnlich knapp: eine allgemeingültige Definition gibt es nicht.

Es ist hier wie bei allen Begriffen: für einzelne Verwendungen kann es eine Definition geben, aber keine davon ist allgemeingültig.
Wenn der Begriff in Deinem Beispiel von einem Vermieter verwendet wurde (z.B. als Austattungsmerkmal), so wird man da kaum gegen ankommen.
Letzlich ist es immer so: ist ein bestimmter Begriff in irgend einer Form besonders wichtig, so muß man sich auf eine Definition vorab einigen. Hinterher führt das regelmäßig zu Streit…

Gruß Stefan

1 Begriffe

(1) Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen.

(2) Offene Garagen sind Garagen, die unmittelbar ins Freie führende unverschließbare Öffnungen in einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben. ²Offene Mittel- und Großgaragen haben diese Öffnungen mindestens in gegenüberliegenden Umfassungswänden, die nicht mehr als 70 m voneinander entfernt sind. 3Stellplätze mit Schutzdächern (Carports) gelten als offene Garagen.

Gibts für fast alle Bundesländer, die oben ist für BAyern
Gruß Tom

Hi,

wenn jemand nach einer allgemeingültigen Definition sucht, ist es wenig hilfreich (und kein Zeugnis eines Experten), ihm als Antwort eine Definition anzubieten, ohne zu erwähnen daß sie nur in einem eng begrenzten Zusammenhang rechtliche Bedeutung besitzt. Sie ist eben nicht allgemeingültig!
In der Form ist Deine Antwort schlicht falsch.

Gruß Stefan

P.S.: Du solltest wenigstens erwähnen, daß die Definition aus einer Sonderbauvorschrift, der Garagenverordnung, stammt.