Angenommen, jemand gibt seine Diplomarbeit am 15.12.2013 ab und hält den mündlichen Vortrag am 15.01.2014.
Im Diplom würde dann stehen, dass die Diplomprüfung am 15.01.2014 bestanden wurde.
Wenn man bei einer Bewerbung das Jahr des Studienabschlusses angeben muss, kann man 2013 angeben?
(Oder wäre es „arglistige Täuschung“, sodass ein Arbeitsvertrag deswegen angefochten werden könnte?)