Hallo,
kann mir einer von euch sagen was man unter einem „einjährigen berufsbezogenen Praktikum“ versteht und an welche Bedingungen es geknüpft ist. Ich hab schon im Internet gesucht aber nichts gefunden.
Vielleicht könnt ihr mir ja meine Fragen beantworten.
Danke, liebe Grüße
Keisha
Hallo Keisha,
in NRW gilt „gelenktes“. Es wird in Klasse 11 in einem von der Schule dafür anerkannten Betrieb geleistet, unter der Fachaufsicht eines Berufskollegs, als dessen Schüler du dann giltst:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Sc…
und:
http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/pdf/074.pdf
Freundliche Grüße
rotmarder
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Hallo,
ganz einfach, das Praktikum muß eine Beziehung zum angestrebten Beruf haben. Keine Beziehung bestünde zum Beispiel zwischen einem Praktikum in einem Handwerksberuf und einem Sozialberuf. Schreib uns bitte, um welche Ausbildung es geht.
Gruß
Otto
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