Hallo,
was gehört alles im Kaufvertrag beim Hauskauf zu „Einrichtungsgegenständen“? Durch die Recherche habe ich gefunden, dass z.B. eine Einbauküche dazu gehört - wie sieht es mit Bad, Kachelofen, Gartenschuppen sowie Sauna aus? Mir ist bewusst, dass ein Kaufvertrag sinnvollerweise durch einen geeigneten Anwalt geprüft werden soll, aber gewisse Details könnte man vorher schon prüfen, wenn man das entsprechende Wissen dazu hat
ales was mit dem Haus „fest verbunden“ ist, nicht nur die EBK, sondern auch Einbauschränke, natürlich ein Kachelofen, denn der dient ja zum Heizen, eine Sauna würde ich auch bejahen, wenn diese innerhalb des Hauses, z.B. im Keller untergebracht ist.
Man kann dies aber ganz einfach umgehen, in dem man Raum um Raum mit dem Verkäufer abgeht und dann schriftlich fixiert, was mit dem Kauf alles erworben wird.
Man erspart sich dann die (dümmliche) aber notwendige Frage eines Rechtsanwaltes, warum man das vor dem Hauskauf nicht geklärt hat.
Wenn ein Makler damit involviert ist, sollte dies eigentlich reibungslos verlaufen.
Dieser zeitliche Aufwand wäe weniger als 1 Stunde, könnte aber einige Tausend € und viel Ärger ersparen.
Schönen Tag noch:wink:
was gehört alles im Kaufvertrag beim Hauskauf zu
„Einrichtungsgegenständen“? Durch die Recherche habe ich
gefunden, dass z.B. eine Einbauküche dazu gehört - wie sieht
es mit Bad, Kachelofen, Gartenschuppen sowie Sauna aus? Mir
ist bewusst, dass ein Kaufvertrag sinnvollerweise durch einen
geeigneten Anwalt geprüft werden soll, aber gewisse Details
könnte man vorher schon prüfen, wenn man das entsprechende
Wissen dazu hat
Ich empfehle, diese Dinge in eine gesonderte Vereinbarung außerhalb des Kaufvertrages festzuhalten. Das hat den Hintergrund, dass ein potentieller Geldgeber nur den „wahren“ Kaufpreis mitgeteilt bekommt. Ansonsten müßte dieser die Küche etc. vom Wert abziehen und das kann eine schlechtere Kondition nach sich ziehen, da das Verhältnis Wert | finanzierende Summe anders ist.