Definition eu-ausland

hallo

ein alg2 empfänger interessiert sich dafür, im rahmen einer e303 regelung nach arbeit zu suchen. wie ist hier das hoheitsgebiet der eu definiert?
zählen die überseegebiete der eu, sprich die regionen in der karibik auch dazu?
wie sieht es mit den reisekosten aus? muss man die selbst zahlen, oder gibt es da zuschüsse?

und nun unabhängig von e303 folgende frage:

nehmen wir an,man bewirbt sich bei einer firma im eu-ausland.
der arbeitgeber schreibt zurück und bittet um ein vorstellungsgespräch.
werden in einem solchen fall die reisekosten erstattet?

B

Hallo,

einige Überseegebiete zählen dazu, andere nicht.
Die franz. Karibikinseln Guadeloupe, Martinique und Ile de la Reunion zählen z. B dazu.
Nachzulesen hier (mit noch viel mehr Infos)http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Ich wage aber zu bezweifeln, dass man dort eine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz hat. Ausserdem wird der Alg2 Satz dort keinesfalls zum Leben ausreichen, da die Lebenshaltungskosten doch um einiges höher sind als in Deutschland.

Gruss