Definition für regelmäßige Arbeitsstätte

Ich brauche eine Definition für die regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Einsatzstellen im Bezug auf Dienstreisen. Hintergrund: Ein Arbeitnehmer hat mehrere ständige Einsatzorte - wenn dieser auf Dienstreise geht, muss vorher geklärt sein, von wo aus gerechnet wird.

Hallo,
die Definition der Finanzverwaltung:
Der Betrieb des Arbeitgebers, in dem er eine Ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung aufsucht.
Arbeitsstätten bei Kunden können keine regelmäßigen Arbeitsstätten werden.
Sind die Arbeitsstätten alle dem Arbeitgeber, so kommt es darauf an wo der MA eingestellt wurde und in welchem Zeitraum er die Arbeitsstätten besucht.

mfg
Ben

Ich brauche eine Definition für die regelmäßige Arbeitsstätte
bei mehreren Einsatzstellen im Bezug auf Dienstreisen.
Hintergrund: Ein Arbeitnehmer hat mehrere ständige Einsatzorte

  • wenn dieser auf Dienstreise geht, muss vorher geklärt sein,
    von wo aus gerechnet wird.

Guten Tag matthiman,

eine genaue Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte finden Sie in der Lohnsteuerrichtlinie R 9.4:

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2008/r9.4…

Schönen Gruß,
Thorsten

Hallo,
das Thema ist sehr umfangreich. Ich habe 2009 - nur zu dem Thema - ein eintägiges Seminar besucht - ich versuche anhand Ihrer wenigen Infos eine Antwort.
Also Besuche beim Kunden stellen keine RA (regelm.AS) dar. Um eine RA handelt es sich, wenn der AN einer betriebl. ortsgebundenen Einrichtung des AG zugeordnet ist und diese nachhaltig/fortlaufend/immer wieder aufsucht. Hier geht man v.mind.46 Tagen Aufenthalt/Jahr aus. Die Bewertung ist jährlich neu vorzunehmen.

Verpflegung:
Trifft dies zu, können die ersten drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen erstattet werden.Es muss sich aber um dieselbe Tätigkeitsstätte handeln, das heißt, gleicher Anlass, gleicher Ort.
ABER: Arbeiten für ein - auch längeres - Projekt oder befristete Entsendung/Abordnung = Dienstreisen.

Handelt es sich nicht um dieselbe Tätigkeit, findet die Dreimonatsfrist keine Anwendung.Dieselbe Auswärtstätigkeit liegt auch nicht vor, wenn die auswärtige Tätigkeitstätte an nicht mehr als(ein bis) zwei Tagen/Woche aufgesucht wird.

Fahrtkosten:
Großen Einfluß gibt es auch bei der Nutzung von Dienstwagen/Privat-PKW.In Ihrem Fall könnte es so sein:

  1. Fahrt von zu Hause zu Betrieb 1, dann zu Betrieb 2 und wieder nach Hause.Lösung: Jede Filiale = regelm.AS
    Fahrt Wohnung-Filiale = Fahrt Wohnung : Arbeitstätte
    Fahrten zwischen Filialen = Fahrten zwischen regelm. AS

Wenn die Angaben nicht auf Ihren Fall zutreffen, melden Sie sich bitte nochmals mit genaueren Angaben
Gruß Tina

Ich brauche eine Definition für die regelmäßige Arbeitsstätte
bei mehreren Einsatzstellen im Bezug auf Dienstreisen.
Hintergrund: Ein Arbeitnehmer hat mehrere ständige Einsatzorte

  • wenn dieser auf Dienstreise geht, muss vorher geklärt sein,
    von wo aus gerechnet wird.