Definition 'inländischer Haushalt' bei §35a EStG ?

Hallo,
wie ist definiert, wann eine Wohnung zum „inländischen Haushalt“ gehört? Angenommen, die Wohnung ist im eigenen EF-Haus des Steuerpflichtigen, der die Handwerkerkosten zum Renovieren der Wohnung absetzen möchte im Rahmen von §35a, und die Wohnung ist während dieser Zeit nicht nutzbar und nicht direkt bewohnt. Welche Bedeutung hat hier eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt?
Vien Dank,
k-omega

Hallo,

wie ist definiert, wann eine Wohnung zum „inländischen
Haushalt“ gehört? Angenommen, die Wohnung ist im eigenen
EF-Haus des Steuerpflichtigen, der die Handwerkerkosten zum
Renovieren der Wohnung absetzen möchte im Rahmen von §35a, und
die Wohnung ist während dieser Zeit nicht nutzbar und nicht
direkt bewohnt. Welche Bedeutung hat hier eine
Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt?

Wenn eine Vermietung beabsichtigt ist, sind das Werbungskosten für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Wird die Wohnung selbst genutzt, ist es auch Wohnung i.S.d. § 35a EStG.

Steht es nur leer, dient es nicht der Erzielung von Einnahmen und auch nicht der Selbstnutzung, dann ist es Privatvergnügen.

schöne Grüße
C.