Definition/ Kategorisierung von ambulanter Pflege

Moin,

irgendwie bin ich ein bisschen verwirrt. Entschuldigt meine diletanttischen Mutmaßungen, aber ich bin nicht vom Fach (-;

Was bedeutet „Ambulante Pflege nach SGB XI, SGB XII und SGB V?“

SGB V ist wohl die (freiwillige) häusliche Pflege, für die die Kasse nicht mit aufkommt?

SGB XI und XII haben wohl irgendwas mit Pflegesätzen (und Pflegestufen, was mir soweit ein Begriff ist) zu tun, aber wo ist jetzt der Unterschiede im Groben?

Wäre „betreutes Wohnen“ eine Oberkategorie von den drei erstgenannten? Wenn nicht, was wäre da eine Sinnvolle Gliederung?

Ich hoffe, es waren nicht zu viele Fragen…

Hallo, Alctex.
ambulante Pflege ist die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst einer privaten oder gemeinnützigen Einrichtung. Wenn eine Pflegestufe anerkannt ist, wird diese auch durch die Pflegekasse im Rahmen der Bewillliging bezahlt.
Beste Grüße,
erwmax

Hi alctex,
sowohl ambulante, als auch stationäre Pflege sind Teil des
SGB XI und haben mit den Pflegekassen zu tun (die Pflege betreffend).
SGB V-Leistungen haben mit Krankenkassen zu tun (Gesundheit betreffend). Im Rahmen der Altenpflege ist das die sog. Behandlungspflege.

Ambulante bzw. häusliche Pflege findet in der Wohnung des Pflegebedürftigen statt. Da kommen die Pflegekräfte zu ihm/ihr nach Hause.

Stationäre Pflege findet ausschließlich in Alten- und Pflegeheimen statt.

Dafür gibt es unterschiedliche Leistungen der Pflegekassen. Behandlungspflege gibt es ambulant nicht. Diese Leistungen werden von den Ärzten erbracht und von denen meist direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.

Schönen Tag
Fritz

Hallo,

also fange ich mal mit SGB V an: das sind Leistungen die ein Arzt verordnen muss z.B Wundverbände, Medikamentengaben, Spritzen verabreichen usw.Diese Leistungen werden auch Behandlungspflege genannt.

SGB XI nennt man auch die Grundpflege, dabei handelt es sich um waschen,duschen,baden, Essenzuzubereiten, begleitung zur Toilette, generell alle Dinge die mit Ausscheidung zu tun haben, Einkäufe, putzen also auch hauswirtschaftliche Leistungen. Diese Leistungen kann sich jeder privat von einem Pflegedienst „einkaufen“. Wenn man in einer Pflegestufe eingestuft ist können diese Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Das Pflegegeld kann aber auch selber behalten werden und jemand aus der zB Verwandschaft oder Bekanntschaft übernimmt dann die Leistung. Bei Kindern sind das häufig die Eltern, bei Erwachsenen auch die Ehepartner.

SGB XII beinhaltet für den Bereich Pflege die teilweise übernahme von Pflegeleistungen durch das Sozialamt. Wenn die Pflegestufe bzw das Geld der Pflegestufe nicht ausreicht denjenigen zu versorgen und auch kein eigenes Einkommen vorhanden ist, um zusätzliche Leistungen zu bezahlen. Dies kommt häuftig bei schwerstbehinderten Menschen vor die alleine Leben und auch kein eigenes Einkommen beziehen, dann nennt man das auch Hilfe zur Pflege. SGB XII ist aber auch für die Rehabilitation zuständig.

Betreutes Wohnen hat mit all diesen Leistungen überhaupt nichts zu tun. Das bezeichnet nur eine besondere Wohnform oft für Senioren.

Ich hoffe ich konnte damit schon ein bischen helfen. Wenn weitere Infos benötigt werden ruhig melden.

Gruß Claudia

Hallo,

das SGB V befasst sich mit Paragraphen bezogen auf die gesetzliche Krankenkasse/ Krankenversicherung und deren Leistungen etc…

Das SGB XI befasst sich mit Paragraphen bezogen auf die gesetzliche Pflegekasse/ Pflegeversicherung und deren Leistungen etc…

Das SGB XII befasst sich mit der Sozialhilfe.

Grundsätzlich sind mit ambulanten Leistungen solche Leistungen gemeint, die bei dem Vers. im häuslichen Umfeld stattfinden. Im gegensatz hierzu stehen stationäre Leistungen (Krankenhaus, Pflegeheim etc.).

Für Leistungen aus dem SGB V kommt die Krankenkasse auf (wenn z.B. ein Pflegedienst einer alten Dame die Medikamente 3x täglich verabreicht). DAS ist Behandlungspflege und wird von der Pflegekasse nicht übernommen - egal ob die Dame gemäß SGB XI pflegebedürftig ist (eine Pflegestufe hat).

Das Ganze ist soooo umfangreich. Einfach mal hier nachschlagen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/

http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/

Wenn noch Fragen offen sind, einfach melden.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Hallo Alctex,
Ambulante Pflege heißt, es werden alte und/oder kranke Menschen zu Hause versorgt und gepflegt. Diese Pflege wird bezahlt durch die Pflegekasse und/oder Krankenkasse. Was bezahlt wird, ist grundsätzlich festgelegt für die Pflegekasse im Sozialgesetzbuch (SGB) XI, für die Krankenkasse im SGB V.
Beispiel: Wenn ein Pflegedienst einen Patienten duscht, so rechnet er über die Pflegekasse ab. Je nach Pflegestufe erhält der Patient einen mehr oder weniger hohen Zuschuss der Kasse.
Gibt der Pflegedienst Medikamente, so bekommt er eine Verordnung des Arztes und rechnet er mit der Krankenkasse des Patienten ab. Wenn der Patient gleichzeitig geduscht wird und Medikamente erhält, so rechnet der Dienst mit beiden Kassen ab.
Betreutes Wohnen bedeutet, dass eine Institution (Verein, GmbH, Wohlfahrtsverband) Dienstleistungen erbringt. Dass kann sein, dass psychisch Kranke in einer Wohnanlage betreut werden. In der Regel wird aber die Betreuung alter Menschen darunter verstanden . Während im Heim durchs Heimgesetz relativ genau festgelegt ist, was angeboten wird, ist das Angebot im Betreuten Wohnen offen. Das fängt an mit einem Hausnotruf und gelegentlichen Sprechstunden einer Betreuerin bis hin zu verbindlicher Abnahme von hauswirtschaftlichen (Putzen etc.)und kleineren pflegerischen Leistungen (Pflege im Krankheitsfall). Letzteres kann dazu führen, dass das Betreute Wohnen dann doch unter das Heimgesetz fällt.
Betreutes Wohnen ist aber nirgendwo genau definiert und es hängt von dem jeweiligen Anbieter ab, was er darunter versteht und welche Angebote er macht. Bezahlt wird das Betreute Wohnen durch eine entsprechend Pauschale oder durch einen höheren Mietpreis als normalerweise.
Geht man ins Heim und zwar ins Pflegeheim, dann kann man einen Zuschuss von der Pflegekasse bekommen, der je nach Pflegestufe unterschiedlich hoch ist. Das Heim rechnet wie im Hotel nach Tagen ab und stellt einen Tagespflegesatz in Rechnung, bspw. 100 € pro Tag.
Zur Gliederung: Betreutes Wohnen bietet Angebote für alte Menschen an. Wenn Unterkunft und Verpflegung verbunden sind (Miete und Hauswirtschaftliche Leistungen), dann ist das Betreute Wohnen ein Heim.
Braucht man viel Pflege rund um die Uhr bspw. 24- Stunden, dann geht man ins Pflegeheim.
SGB V und SGB XI sind die Gesetze, die die ambulante Pflege zu Hause, auch im Betreuten Wohnen, regeln als auch die Pflege im Alten- wie auch Pflegeheim.
Mit freundlichen Grüßen
M. Stüttgen

Moin,
„Ambulante Pflege nach SGB XI, SGB XII und SGB
V!“

Wird zu Hause durchgeführt. Kosten werden in der Regel von Krankenkassen getragen. Dazu kommt der MDK zur Prüfung in das eigene zu Hause!

"SGB V ist wohl die (freiwillige) häusliche Pflege, für die die Kasse nicht mit aufkommt?
Diese wird nicht durch die Krankenkasse getragen!

„Pflegestufen“ ist die Unterteilung der Höhe der Pflegebedürftigkeit!

„Betreutes Wohnen“ ist eigenständig und wird hier bei mir durch den LWL getragen sofern nicht mehr wie 2600 € Schonvermögen da ist.

Bei weitern Fragen einfach im Internet schauen.
L.G. Michael

Moin,

vielen Dank für die Antwort!

es kommen ja noch „Leistungen“ dazu. Wäre das eine sinnvolle Gliederung:
Ambulante Pflege

  • Behandlungspflege (SGB V)
  • Grundpflege (SGB XI / XII)
  • psychiartrische Pflege
  • Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung (gibt es da eine kürzere Beschreibung?)

Betreute Wohnanlage
(natürlich mit o.g. „Services“) und noch weitere, wie Wäscherei etc.

vollstationäre Pflge

  • Gerontopsychiartrie

Hallo,

so kann man das sehen.Allerdings hat betreutes Wohnen nichts mit einem Pflegedienst zu tun. Wenn ein Mieter der in einem betreuten Wohnen wohnt Pflege benötigt kann er sich einen Pflegedienst nehmen/ suchen.

Vollstationäre Pflege ist dann entweder Krankenhaus oder Altenheim.
Geontrospsychatrie ist ja nur eine einelne Abteilung.

Gruß Claudia

PS Für was wird die Gliederung denn benötigt? oder ist es nur eigenes Interesse?

Hallo,
entschuldige die späte Antwort.
SGB steht für Sozialgesetzbuch.

SGB V ist das Sozialgesetzbuch 5, entspricht der Beahndlungspflege. (Keine Grundpflege)

SGB 11 und 12 sind die Gesetze für die Behinderten und die Grundpflegerischen Leistungen.
Gruß
Thorben