Hallo,
also fange ich mal mit SGB V an: das sind Leistungen die ein Arzt verordnen muss z.B Wundverbände, Medikamentengaben, Spritzen verabreichen usw.Diese Leistungen werden auch Behandlungspflege genannt.
SGB XI nennt man auch die Grundpflege, dabei handelt es sich um waschen,duschen,baden, Essenzuzubereiten, begleitung zur Toilette, generell alle Dinge die mit Ausscheidung zu tun haben, Einkäufe, putzen also auch hauswirtschaftliche Leistungen. Diese Leistungen kann sich jeder privat von einem Pflegedienst „einkaufen“. Wenn man in einer Pflegestufe eingestuft ist können diese Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Das Pflegegeld kann aber auch selber behalten werden und jemand aus der zB Verwandschaft oder Bekanntschaft übernimmt dann die Leistung. Bei Kindern sind das häufig die Eltern, bei Erwachsenen auch die Ehepartner.
SGB XII beinhaltet für den Bereich Pflege die teilweise übernahme von Pflegeleistungen durch das Sozialamt. Wenn die Pflegestufe bzw das Geld der Pflegestufe nicht ausreicht denjenigen zu versorgen und auch kein eigenes Einkommen vorhanden ist, um zusätzliche Leistungen zu bezahlen. Dies kommt häuftig bei schwerstbehinderten Menschen vor die alleine Leben und auch kein eigenes Einkommen beziehen, dann nennt man das auch Hilfe zur Pflege. SGB XII ist aber auch für die Rehabilitation zuständig.
Betreutes Wohnen hat mit all diesen Leistungen überhaupt nichts zu tun. Das bezeichnet nur eine besondere Wohnform oft für Senioren.
Ich hoffe ich konnte damit schon ein bischen helfen. Wenn weitere Infos benötigt werden ruhig melden.
Gruß Claudia