Herr A wohnt in einem Altbau, wo ursprünglich noch mit Kohle geheizt wurde.
Die Aufteilung im Keller sah vor, das jeder Mieter einen Keller sowie einen Kohlenverschlag bekommen sollte.
(Anm.: Die Verschläge sind kl. längliche Kohlenbunker mit 1m x 2m Grösse wo die Türen noch nach innen auf gehen, wärend Keller, normal grosse Räume mit ca. 10qm Fläche mit Wasseranschluss, Abflüssen und Strom sind.)
Jetzt soll Herr A zwei Verschläge bekommen und nicht wie ursprünglich zugesichert einen Keller.
Hätte Herr A eine Möglichkeit auf einen „Kellerraum“ zu bestehen oder muß er sich mit den Verschlägen abfinden, obwohl im Mietvertrag klar die Definition „Keller“ hervor geht?