Salute!
Ich muss einen Vortrag über Langzeitarbeitslose in Österreich machen. In Deutschland ist der Begriff Langzeitarbeitslose im § 18 SGB III definiert.
Wo kann ich eine Definition von Langzeitarbeitslose in Österreich finden? Gibt es eine gesetzliche Vorschrift oder eine Rechtsgrundlage?
Hallo, sorry da muss ich Sie an die Landesarbeitsämter der Bundesländer in Österreich verweisen, ggf. erfahren Sie deren Kommunikationsdaten via Google.
Puh… Da würde ich einen Österreicher fragen. Guck dich doch mal bei www.jusline.at um und klick auf „Gesetze“. Da findest du eine Liste von österreichischen Gesetzen. Wenn du einen Vortrag über das Thema hältst müsstest du eigentlich wissen wonach du dort suchen musst… Viel Erfolg!
ich würde einfach beim Arbeits- oder Sozialministerium in Wien anrufen. Die werden schon Verweise geben oder sogar Unterlagen zuschicken. Bin ich überzeugt.
ich bin mir nicht sicher ob ein definierter Begriff der Langzeitarbeitslosigkeit in Österreich überhaupt gebraucht wird.
Die Defintion von Arbeitslosigkeit im Sinne des österreichischen Rechts findest du in § 12 Abs.1 AIVG
Unter: http://www.ams.at/ueber_ams/14200.html#Langzeitbesch…
habe ich das gefunden.
Ich kenne nur das deutsche Recht daher kann ich es nicht verifizieren.
Langzeitbeschäftigungslose
Langzeitarbeitslose
In Österreich werden Personen, die über 365 Tage arbeitslos gemeldet sind, als langzeitarbeitslos gezählt. Unterbrechungen bis 28 Tage (zum Beispiel durch kurze Schulungen, Krankenstand oder kurze Beschäftigungsepisoden) werden nicht berücksichtigt.
Betroffenheit
Als von Arbeitslosigkeit „betroffen“ gilt eine Person, wenn sie im Beobachtungszeitraum (1 Jahr) mindestens einen Tag arbeitslos vorgemerkt war.
Langzeitbeschäftigungslose
alle Episoden der Status „arbeitslos“, „lehrstellensuchend“ und „in Schulung“ mit Unterbrechungen von 365 Tage hat.