Weiß jemand, wie und geg. durch wen dieser Begriff definiert ist?
Folgendes Beispiel angenommen:
Krankheit: Colitis Ulcerosa (chronische Dickdarmentzündung)
Standard-Therapie (Medikament), um in einen möglichst beschwerdefreien Zustand zu kommen und zu bleiben: dauherhaft Mesalazin.
Patient klagt aber über u.a. Bauchschmerzen und Blähungen (auch lt. Beipackzettel selten auftretende Nebenwirkung).
Gemäß der sog. OTC-Ausnahmeliste darf auch Mutaflor (das sind spezielle Darmbakterien, die normalerweise auch ohne Rezept erhältlich sind) verschrieben werden, aber nur bei Mesalazin Unverträglichkeit!
Angenommen, der Arzt verschreibt nun also Mutaflor (und muss dies auch auf dem Rezept mit Mesalazinunverträglichkeit begründen).
In der Folge weiterhin angenommen: Das Mutaflor (welches auch nicht unumstritten ist) wirkt leider nicht (oder noch nicht, weil der Zustand vielleicht noch nicht stabil genug war). Der Krankheitszustand verschlechtert sich wieder, genauso wie ohne Medikament.
Folglich bittet der Patient den Arzt, ihm wieder Mesalazin zu verschreiben, da dieses zwar wirkt, aber eben auch die besagten teils sehr einschränkenden unangenehmen Nebenwirkungen hat.
Wie kann der Arzt nun reagieren? Kann er das Mesalazin-Rezept verweigern, weil ja eine Unverträglichkeit vorliegt?