Gibts eigentlich irgendwo im
Gesetz eine Definition, was denn
überhaupt ein Mensch ist?
Gruss, Marco
Gibts eigentlich irgendwo im
Gesetz eine Definition, was denn
überhaupt ein Mensch ist?
Gruss, Marco
Gibts eigentlich irgendwo im
Gesetz eine Definition, was denn
überhaupt ein Mensch ist?
Nö. Aber wenn du die Frage konkretisierst, kann man dir vielleicht trotzdem juristische Ausführungen dazu bieten. Mir fällt spontan das „Recht auf Leben“ ein, bei dem sich im Verfassungsrecht die Frage stellt, ab wann jemand Träger dieses Grundrechts sein kann.
Levay
Gibts eigentlich irgendwo im
Gesetz eine Definition, was denn
überhaupt ein Mensch ist?
es gibt nur die definition der „natürlichen person“. sie beginnt mit der vollendeten geburt und endet mit dem tod.
gruß
datafox
Sachen sind jeder körperliche Gegenstand (§90 BGB). Da man schwer bestreiten kann, daß Menschen auch körperlich sind, sind sie zumindest auch Sachen. Das ist auch in der Rspr. zumindest für den Leichnam, an dem man einen Diebstahl begehen kann anerkannt.
Sachen sind jeder körperliche Gegenstand (§90 BGB). Da man
schwer bestreiten kann, daß Menschen auch körperlich sind,
sind sie zumindest auch Sachen. Das ist auch in der Rspr.
zumindest für den Leichnam, an dem man einen Diebstahl begehen
kann anerkannt.
Aber auch nur da! Menschliche Körper sind im Übrigen KEINE Sachen!
Und ein Leichnam mag eine Sache sein, aber ohne dass dafür die üblichen sachenrechtlichen Wertungen gelten. Er ist insbesondere nicht eigentumsfähig.
Ausnahme bilden nur Leichen, die einen speziellen wissenschaftlichen Wert haben - also eine Mumie aus dem alten Ägypten kann man schon besitzen…
Levay
hallo levay
Sachen sind jeder körperliche Gegenstand (§90 BGB). Da man
schwer bestreiten kann, daß Menschen auch körperlich sind,
sind sie zumindest auch Sachen. Das ist auch in der Rspr.
zumindest für den Leichnam, an dem man einen Diebstahl begehen
kann anerkannt.Aber auch nur da! Menschliche Körper sind im Übrigen KEINE
Sachen!
Auf dem Boden der geltenden Zivilrechtsordnung haste natürlich Recht, das weiß ich auch, aber warum nicht mal provozieren, ansonsten könnte man das denken auch gleich ganz einstellen und sich damit selbst vollkommen versachlichen - ( ist das Zen ?).
Der Wortlaut von §90 deckt M.E. auch darunter Menschen zu subsumieren („körperlicher Gegenstand“). Ausgangspunkt meiner Idee war eher die philosophische Ansicht, das viel Leiden daher kommt, daß der Mensch gleichermaßen Subjekt wie Objekt ist, da das Subjekt sich permanent selbst objektiviert, mal bewußt mal unbewußt, mal absichtlich mal zwangsweise…und das gilt nicht nur im traumlosen Schlaf, in dem man sich gewissermaßen selbst verdinglicht. Ohne die Fähigkeit zwischen Subjekt und Objekt zu pendeln, würde die moderne Arbeits- und Warenwelt nicht funktionieren. Daher die These, dass Mensch-en „zumindest auch“ - - aber eben nicht nur, und auf diesen Rest kommt es wahrscheinlich an - Sachen sind. Auch hat „der Mensch über seinen Körper eine rechtliche Macht inne, die derjenigen des Eigentümers im Verhältnis zur Sache gleichkommt“ (Heinrichs in Pal. § 90 Rz.2).
mfg astrachan