H@llo,
wie wird nach dem öffentlichem Recht der Begriff MOBILE ANLAGE definiert?
Danke
guvo
H@llo,
wie wird nach dem öffentlichem Recht der Begriff MOBILE ANLAGE definiert?
Danke
guvo
Nicht fest mit dem Grundstück verbunden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Soweit…
Nicht fest mit dem Grundstück verbunden.
schönen Dank.
Zusatzfrage: Stellt das öffentliche Recht neben dem notwendigen Merkmal der Unverbundenheit mit dem Grundstück auch darauf ab, dass die mobile Anlage auch nachweislich bewegt werden muss? Wenn ja, auf welchen Zeitraum und wie oft?
guvo
Hi,
das kann je nach Rechtsgebiet unterschiedlich sein, es ist durchaus möglich, daß unterschiedliche Definitionen existieren.
Ein für alle Gebiete des öffentlichen Rechts gültige Definition wird es nicht geben.
Gruß Stefan
wie wird nach dem öffentlichem Recht der Begriff MOBILE ANLAGE
definiert?Danke
guvo