Unterhalt Anrechnung Bezüge
Hi,
beim Ansatz von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche
Belastung werden eigene Einkünfte und Bezüge des
Unterhaltsempfängers angerechnet. Inwieweit zählt das
Mutterschaftsgeld NACH der Entbindung zu den Bezügen?
Ich beziehe mich hierbei gedanklich auf EStR 2008, amtl.
Hinweis H32.10 „Einkünfte und Bezüge des Kindes“. Ist dieser
auch in Bezug auf § 33a ESTG auf Bezüge der ledigen Mutter
anwendbar?
Beim Kindergeld wird es angerechnet, bei den Unterhaltsleistungen aber nicht, siehe
/t/zusammenveranlagung-ohne-heirat/4592075
Schöne Grüße
C.