Allgemeine Frage:
ist eine Zusamenveranlagung grundsätzlich nur möglich, wenn man verheiratet ist?
Wie sieht es aus, wenn man zusammenlebt ohne Trauschein mit gemeinsamen Kind (Mann und Frau)?
Eheähnliche Lebensgemeinschaften werden ja nicht anerkannt, bezieht sich das rein auf gleichgeschlechtliche Paare, oder auch auf heterosexuelle Paare?
Ich danke für die Antworten und hoffe etwas Licht ins Dunkle bringen zu können…