Zusammenveranlagung ohne Heirat?

Allgemeine Frage:
ist eine Zusamenveranlagung grundsätzlich nur möglich, wenn man verheiratet ist?
Wie sieht es aus, wenn man zusammenlebt ohne Trauschein mit gemeinsamen Kind (Mann und Frau)?
Eheähnliche Lebensgemeinschaften werden ja nicht anerkannt, bezieht sich das rein auf gleichgeschlechtliche Paare, oder auch auf heterosexuelle Paare?

Ich danke für die Antworten und hoffe etwas Licht ins Dunkle bringen zu können…

ist eine Zusamenveranlagung grundsätzlich nur möglich, wenn
man verheiratet ist?

Ja.

Wie sieht es aus, wenn man zusammenlebt ohne Trauschein mit
gemeinsamen Kind (Mann und Frau)?

Dann nicht.

Hallo,

Diese Frage

Ist eine Zusamenveranlagung grundsätzlich nur möglich, wenn
man verheiratet ist?

wird recht häufig gefragt. Ja, die Zusammenveranlagung ist den Ehegatten vorbehalten. Der Gesetztestext lautet nämlich in § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG: „Ehegatten […] können zwischen getrennter Veranlageung (§ 26 a) und Zusammenveranlagung (§ 26 b) wählen […].“

Hilft das?

Berta

GIBT ES EIN BFH-URTEIL? HABE NUR EINS AUS DEM JAHR 2006 GEFUNDEN, IN DEM ES ABER EINZIG UND ALLEIN UM EHEÄHNLICHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN GEHT - dort wurde die Zusammenveranlagung abgelehnt. SOLL ES DA NICHT BALD EINE GESETZESANPASSUNG GEBEN?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

nein, dazu gibt es kein Urteil

nein, es ist keine Gesetzesänderung geplant

Siehe auch: Unterstützung bedürftiger Personen
/t/entlastung-fuer-eheaehnliches-verhaeltnis/4587014/4

wo finde ich, die Gesetzeslage?
§ 26 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html

Großbuchstaben zu benutzen, gilt im Internet als Schreien. Bitte in Zukunft unterlassen.

Schöne Grüße
C.

Siehe auch: Unterstützung bedürftiger Personen
/t/entlastung-fuer-eheaehnliches-verhaeltnis/4587014/4

=> da stehet Einkünfte und Bezüge unter 624 € / Kj…
Zählt denn nicht das Erziehungsgeld als sonstiger Bezug? Allein wenn die Mutter ca. 800 € mtl. erhalten sollte, übersteigen die Bezüge das Maximum der abziehbaren Kosten von 7.680 € für den Mann, oder? Wie sieht es dann aus?

Erziehungsgeld
Hallo,

Zählt denn nicht das Erziehungsgeld als sonstiger Bezug?
Allein wenn die Mutter ca. 800 € mtl. erhalten sollte,
übersteigen die Bezüge das Maximum der abziehbaren Kosten von
7.680 € für den Mann, oder? Wie sieht es dann aus?

Erziehungsgeld gehört nicht zu den Einkünften und ist auch nicht beim Progressionsvorbehalt anzusetzen, siehe BFH Urteil vom 24.11.1994 (III R 37/93) BStBl. 1995 II S. 527
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1995/XX950527.HTM

Erziehungsgeld gehört auch nicht zu den Bezügen siehe Merkblatt Kindergeld, BZSt, 28.02.2007 (BZSt = Bundeszentralamt für Steuern).
http://www.sis-tagesaktuell.de/Service/kgmb2001.htm
Stand 2008

Also ist der Bezug von Erziehungsgeld nicht schädlich.

Schöne Grüße
C.