Lebenspartner als aussergewöhnliche Belastung?

;o) Ich weiß, der Titel hört sich schon komisch an.
Folgender Fall:

Person P wohnt zusammen mit Person B in einem Haushalt.
Sind seit 7 Jahren zusammen. Bisher noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft.

Person B ist selbstständig, aber ohne Einkommen.

Kann Person P Person B als aussergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen? Habe was von 640,- EUR / Monat gelesen, wenn im gleichen Haushalt.

Kenne mich im Steuerrecht leider so gut wie garnicht aus.

Ist da was möglich?

§ 33a Abs. 1 Satz 2 EStG
http://www.google.com/search?hl=de&safe=off&client=o…

Die Worte in deinem Betreff sind genau richtig zum suchen.

Gruß

Stefan

Hallo,

eine steuerliche außergewöhnliche Belastung kann nur vorleigen, wenn ein gemeinsames Kind versorgt werden muss und deshalb ein Partner nicht arbeiten kann.

Ansonsten gelten sowohl bei gleichgeschlechtlichen wie auch bei verschiedengeschlechtlichen Paaren die Regeln, dass eine wilde Ehe steuerlich nicht gefördert werden kann.

Gruß
Lawrence

Das Problem ist nur, das auch nach einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hier nichts anerkannt wird. Aber die Homo-Ehe wird ja nicht benachteilig, nein, wie kommt man denn darauf? Die Hetero-Ehe wird nur bevorzugt.
Trauriges Deutschland, wenn man da an andere Länder denkt. Sogar im Erzkatholischen Spanien wird steuerlich gleich behandelt.

Vielen Dank aber für die Antworten!

Das Problem ist nur, das auch nach einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft hier nichts anerkannt wird. Aber die
Homo-Ehe wird ja nicht benachteilig, nein, wie kommt man denn
darauf? Die Hetero-Ehe wird nur bevorzugt.

Wieso sollte die Förderung des Einen gleichzeitig die Benachteiligung des Anderen sein? Es gibt eben Dinge, die der Staat auf unterschiedliche Art und Weise als förderungswürdig ansieht. Was spräche für eine Förderung der Homo-Ehe? Die Menschen, die sich zu dieser Neigung bekennen, haben doch die gleichen Rechte, wie alle anderen. Kindergeld ist doch auch keine Benachteiligung von Kinderlosen.

Trauriges Deutschland, wenn man da an andere Länder denkt.
Sogar im Erzkatholischen Spanien wird steuerlich gleich
behandelt.

Bitte nicht immer einzelne Aspekte herausziehen und dann auch noch so ungenau. Was wird in Spanien steuerlich gleich behandelt? Gibt´s dort Ehegattensplitting, Kindergeld, -freibeträge etc.pp.?

MfG

Hallo,

nicht gleich so aufregen.

Ich habe geschrieben, dass bei einer eingetragen Lebenspartnerschaft die Unterhaltsleistungen steuerlich abzugsfähig sind bis zum Höchstbetrag von 7680 Euro. Dies ergibt sich aus dem BFH-Urteil vom 20.7.2006.

Vor der Ehe oder Eintragung der Lebenspartnerschaft haben weder Gleich-noch verschiedengeschlechtliche Paare eine Abzugsmöglichkeit. Insoweit liegt eine Gleichbehandlung vor.

Verheiratete bekommen den Splittingtarif, eingetragene Lebenspartner können Unterstützungsleistungen absetzen. Auch insoweit hat der Gesetzgeber eine relative Gleichbehandlung eingeführt.

Wenn die gleichgeschlechtlichen Partner also Steuererleichterungen erhalten wollen, so müssen sie zuerst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Genauso, wie auch verschiedengeschlechtliche erst heiraten müssen, bevor steuerlich irgend etwas anerkannt werden kann.

Gruß
Lawrence

Kürzung Sozialhilfe Lebensgemeinschaft
Hi,

Vor der Ehe oder Eintragung der Lebenspartnerschaft haben
weder Gleich-noch verschiedengeschlechtliche Paare eine
Abzugsmöglichkeit. Insoweit liegt eine Gleichbehandlung vor.

Verheiratete bekommen den Splittingtarif, eingetragene
Lebenspartner können Unterstützungsleistungen absetzen. Auch
insoweit hat der Gesetzgeber eine relative Gleichbehandlung
eingeführt.

Wenn die gleichgeschlechtlichen Partner also
Steuererleichterungen erhalten wollen, so müssen sie zuerst
eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Genauso, wie
auch verschiedengeschlechtliche erst heiraten müssen, bevor
steuerlich irgend etwas anerkannt werden kann.

nein

Unterstützungsleistungen werden bereits anerkannt, wenn das Sozialamt bzw. die Agentur für Arbeit die nichteheliche Lebensgemeinschaft als eine Haushaltsgemeinschaft im Sozialhilfegesetz behandelt und dann Leistungen kürzt. Eine Eintragung ist deshalb nicht erforderlich. Eingetragen können nur gleichgeschlechtliche Partner werden. Eine „wilde“ Ehe ist schon Anlass für Sozialhilfekürzungen, kann aber nur als „Ehe“ eingetragen werden.

Schöne Grüße
C.

Lebensgemeinschaft
Hi,

siehe Unterstützung bedürftiger Personen, wobei das Geschlecht hierbei egal ist. Es kommt darauf an, dass die unterstützte Person wenig eigene Einkünfte hat und eine Haushaltsgemeinschaft im Sozialhilferecht besteht.

/t/zusammenveranlagung-ohne-heirat/4592075

/t/entlastung-fuer-eheaehnliches-verhaeltnis/4587014/4