Hallo,
mir geht es um eine Definition aus dem Fernabsatzgesetz. Es kommt mir im Folgedem ausschließlich auf den letzten Satz an (die anderen füge ich nur wegen des Zusammenhangs bei):
"Für wen gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge?
Von den §§ 312b ff. BGB sind Unternehmer (§ 14 BGB) betroffen, die Waren oder Dienstleistungen im Wege des Fernabsatzes an Verbraucher (§ 13 BGB) vertreiben.
Hierzu zählt der klassische Versandhandel ebenso wie der Vertrieb von Waren über das Internet und das Teleshopping.
Offline-Handel ist also genauso betroffen wie E-Commerce oder M-Commerce"
Also: was genau ist mit Offline-Handel, E-Commerce und M-Commerce gemeint? Wie ist die genaue Definition und wo kann man das ggfls. nachlesen?
Danke und Gruß Marlene
PS: bitte keine allgemeinen links bzgl. Fernabsatz posten, ich habe tonnenweise Infos und Literatur darüber gelesen und brauche wirklich für den Moment nur DAS.
