Definition Offlinehandel

Hallo,

mir geht es um eine Definition aus dem Fernabsatzgesetz. Es kommt mir im Folgedem ausschließlich auf den letzten Satz an (die anderen füge ich nur wegen des Zusammenhangs bei):

"Für wen gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge?
Von den §§ 312b ff. BGB sind Unternehmer (§ 14 BGB) betroffen, die Waren oder Dienstleistungen im Wege des Fernabsatzes an Verbraucher (§ 13 BGB) vertreiben.
Hierzu zählt der klassische Versandhandel ebenso wie der Vertrieb von Waren über das Internet und das Teleshopping.

Offline-Handel ist also genauso betroffen wie E-Commerce oder M-Commerce"

Also: was genau ist mit Offline-Handel, E-Commerce und M-Commerce gemeint? Wie ist die genaue Definition und wo kann man das ggfls. nachlesen?

Danke und Gruß Marlene

PS: bitte keine allgemeinen links bzgl. Fernabsatz posten, ich habe tonnenweise Infos und Literatur darüber gelesen und brauche wirklich für den Moment nur DAS.

Hallo,

eine Definition in dem von Dir gewünschten Sinne wirst Du wohl nicht finden, es ist aber klar, was gemeint ist. Wir erinnern uns an lange vergangene Zeiten zurück, als es noch keinen Internet-Anschluss für jederman gab und auch noch nicht jedes Haus ein Telefon besaß und Faxgeräte noch unbekannt waren. Da gab es im Q- oder O-Katalog so nette Bestellkärtchen, die man über die klassische gelbe Post verschicken musste.

Spaß beiseite: Auch heute gibt es natürlich noch die Möglichkeit einer klassischen Bestellmöglichkeit per Brief/Postkarte im Versandhandel, und die dürfte hier gemeint sein. Also z.B. die Zeitungsanzeige mit Bestellkarte zum Herausreißen (die Leute ohne Faxgerät dann tatsächlich noch zum nächsten Briefkasten tragen müssen :wink:

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Onlinehandel? owT
.

geg**gled

Offline Handel

traditioneller Handel - ohne Verkauf über das Internet

E-Commerce

http://www.google.de/search?num=30&hl=de&rls=GGLD%2C…

M-Commerce

http://www.google.de/search?num=30&hl=de&lr=&rls=GGL…