Hallo,
wie ist ein ortsveränderliches elektrisches Gerät genau definiert, hinsichtlich der Prüfung nach BGV A2 (VBG 4)?
Bei Bohrmaschine, Schweissgerät oder Ladegerät ist die Sache klar, aber ist z.B. ein Computer, Monitor, Faxgerät oder Kühlschrank als ortsfest oder ortsveränderlich anzusehen? Hier gehen ja die Meinungen der Fachleute auseinander. Es ist allgemein von der 30Kilo- Grenze die Rede, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Wie seht ihr das?
Die Definition in der BGV A2 ist mir zu ungenau. Hier wird aber auch noch auf die DIN- VDE 0100-200, Abschnitt 2.7.4ff verwiesen. Hat jemand die Möglichkeit dort mal nachzuschauen?
Gruß, Jürgen
Hallo,
wie ist ein ortsveränderliches elektrisches Gerät genau
definiert, hinsichtlich der Prüfung nach BGV A2 (VBG 4)?
Bei Bohrmaschine, Schweissgerät oder Ladegerät ist die Sache
klar, aber ist z.B. ein Computer, Monitor, Faxgerät oder
Kühlschrank als ortsfest oder ortsveränderlich anzusehen? Hier
gehen ja die Meinungen der Fachleute auseinander. Es ist
allgemein von der 30Kilo- Grenze die Rede, gibt es dafür eine
Rechtsgrundlage?
Wie seht ihr das?
Die Definition in der BGV A2 ist mir zu ungenau. Hier wird
aber auch noch auf die DIN- VDE 0100-200, Abschnitt 2.7.4ff
verwiesen. Hat jemand die Möglichkeit dort mal nachzuschauen?
„2.7.4 ortsveränderliche Betriebsmittel
Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zu einem anderen
gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.“ [DIN VDE 0100-200 (VDE 0100 Teil 200):1998-06]
Hoffe das hilft!!
Gruß Jens
Nee, hilft nicht wirklich. Diese Definition steht ja auch in der BGV A2 und ist mir zu allgemein.
Gruß, Jürgen
Hallo Jürgen!
Meines Wissens gibt es in den Vorschriften keine genauen Zuordnungen, welche Geräteklasse ortsfest oder ortsveränderlich ist. Eigentlich ist das durch die VDE 0100-200, Abschnitt 2.7.4ff auch recht eindeutig geregelt. Die Geräte die du aufgezählt hast (Computer, Monitor, Fax, etc.) sind nach dieser Definition alles ortsveränderliche Verbraucher, da man sie während des Betriebes bewegen kann. Das selbe gilt übrigens für Küchengeräte wie Kühlschrank, Geschirrspüler, E-Herd und sonstige Einbaugeräte, da sie etwa für Reinigungszwecke hervorgeholt werden können (auch wenn sie in der Küchenzeile integriert sind). Daher dürfen Elektroherde eigentlich (wird trotzdem oft gemacht, weils billiger ist, und man meistens keine Herdanschlußleitung dabei hat) nicht mit NYM-Leitungen angeschlossen werden. Von einer Gewichtsgrenze habe ich bisher noch nichts gehört, würde beispielsweise auf Waschmaschinen auch nicht zutreffen, da das ja auch wieder ein ortsveränderlicher Verbraucher ist…
Michael
e-herd
ein e-herd ist sicher im sinne des gesetzes kein ortsveränderliches gerät. trotzdem werde ich einen solchen immer mit flexibler gummiaderleitung anschließen. alles klar?
also ich würde alles mit Steckeranschluß als ortsveränderlich betrachten…
unabhängig davon prüfen wir auch die ortsfesten Geräte nach VGB4
(z.B. Drehmaschine)
Gruß
JK
Demnach wäre ja dann auch ein CNC- Bearbeitungszentrum, ein Rolltor oder eine Papierpresse ortsveränderlich.
So einfach kanns doch nicht sein.
Gruß, Jürgen
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