Definition ' Park ' im Bebauungsplan

Hallo zusammen,

in unserem Bebauungsplan steht die öffentliche Fläche (Grünausweichsfläche im Baugebiet) angrenzend zu unserem Grundstück als Park ausgewiesen.

Gibt es hier eine rechtliche Definition was bzw. wodurch die Fläche zum Park wird?

Mäh Intervalle? Wuchshöhe? Rasen oder wildwucherndes Unkraut?

Die Stadt sagt, es ist nirgends definiert wie eine solche Grünfläche auszusehen hat. Sie wurde nicht angelegt und wird von der Stadt ab mitte Mai ca. alle 4-6 Wochen sporadisch gemäht. Wenn das Unkraut zu stark durch meinen Zaun wuchert und es mich stören würde, könne ich es ja selber mähen.

VieleN Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.

Hallo,

Hallo zusammen,
Die Stadt sagt, es ist nirgends definiert wie eine solche
Grünfläche auszusehen hat. Sie wurde nicht angelegt und wird
von der Stadt ab mitte Mai ca. alle 4-6 Wochen sporadisch
gemäht. Wenn das Unkraut zu stark durch meinen Zaun wuchert
und es mich stören würde, könne ich es ja selber mähen.

hier empfehle ich einen netten Brief an den Bürgermeister
mit der Bitte, die Grundstücksgrenze sauber zu halten, damit kein
Unkraut und sonstiges Grünzeug über die Grenze wuchert.

Spätestens nach 14 Tagen wird die zuständige Abteilung tätig werden.

Gruß Merger

Wenn es denn so einfach wäre …
… hätten die Gerichte weitaus weniger mit Nachbarn zu tun, die sich wegen wuchernder Pflanzen und hinüberwachsenden Unkrauts bekriegen.
Vermutlich wird der Bürgermeister einen solchen Brief amüsiert dem ‚Rundordner‘ übergeben.
florestino

Hallo florestino,

dies sind eigene Erfahrungen aus meiner ehemaligen Tätigkeit in der Kommunalverwaltung und als Bürger in einer Gemeinde.

An meiner Grundstücksgrenze liegt ein Gemeindegrundstück,
im Bebauungsplan ausgewiesen als Spielplatz.
Jedoch wachsen nur Bäume, Sträucher und Unkraut auf diesem Grundstück.
Kontakte zu der zuständigen Abteilung verliefen im Sande.

Nach einem netten Brief an den Verbandsbürgermeister, gab es ein
Treffen an der Grundstücksgrenze mit einem Auftrag an die zuständige Abteilung, den Streifen (bis ca. 2 Meter Abstand)auf dem Gemeindegrundstück sauber zu halten.

Und dies machen die netten Leute des Bauamtes regelmäßig.

Gruß Merger

PS: nicht immer sind Anwälte sinnvoll - manchmal genügt auch ein nettes Gespräch bzw. Brief.

Vielen Dank für den Tip mit dem Bürgermeister.

Heute hatte ich einen vor Ort Termin mit der Fachabteilung „Planung und Umwelt“.
Die Kollegin ist verantwortlich für:
Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen
Planung und Beschwerdemanagement für innerstädtische Grün-/ Öffentliche Grünanlagen sowie der Außenanlagen
Planung von Ausgleichsflächen

Zusammenfassend kann ich im Ergebnis festhalten:
Da der Bauabschnitt nun fertiggestellt wurde, wird im Herbst die Übergabe an die Liegenschaftsabteilung (Baubetrieb) übergeben.
Nach Rücksprache mit diesem wollte man uns anbieten einen streifen von einem Meter um unser Grundstück aufzuarbeiten und mit Rasensaat herzustellen unter der Maßgabe, dass wir für den Streifen auch die Pflege übernehmen.
Alternativ würde man den Rasen bis auf 10 cm an die Grundstücksgrenze heran mähen. Allerdings hätten wir keinen Einfluss auf die Häufigkeit bzw. Regelmaäßigkeit der Intervalle. Stand heute: noch nicht ein mal gemäht, wuchshöhe ca. 40cm Unkraut
Eine Bepflanzung als „Pufferzone“ (würden wir uns wünschen) kommt aus Konzeptioneller Sicht nicht in Betracht. Würde auch Geld kosten, welches nicht da ist.

Ärgerlich finde ich, dass all meine Argumente grundsätzlich abgewiegelt wurden und bei den gegenüberliegenden Grundstücken die Streifen sauber hergestellt wurden. Dort war es offensichtlich nie ein Problem. Bei uns läge es am Boden, der ökologisch bei der Baumaßnahme nicht zerstört wurde und somit den Wuchs fördert.
Ergo hätten wir halt Pech, dass bei uns das Unkraut so schnell wächst.

Meinen Sie bei der grundsätzlich ablehnenden Haltung des Mitarbeiters in der Abteilung würde es etwas bringen sich direkt an den Brürgermeister zu wenden?

Hall,

Meinen Sie bei der grundsätzlich ablehnenden Haltung des
Mitarbeiters in der Abteilung würde es etwas bringen sich
direkt an den Brürgermeister zu wenden?

Auf jeden Fall, sollten Sie den Behördenleiter (Bürgermeister) kontaktieren.

Bei mir wurde die zuständige Abteilung erst aktiv, nach dem ich einen Termin beim Bürgermeister hatte.

Und seit ca. 3. Jahren habe ich keine Beanstandungen mehr.

Gruß Merger