mich würde mal interessieren wie in der Rechtswissenschaft „Rechtliche Grundlage“ definiert ist. Ist eine rechtliche Grundlage der § 234 Absatz 3 oder ist die rechtliche Grundlage das gesamte BGB? Oder gibt es am Ende gar keine einheitliche Definition?
Hintergrund ist eine Rechtsklausur (in einem Ingenieurstudiengang, also keine Juraprofis;) ), bei der das Markieren von der jeweiligen rechtlichen Grundlage im Gesetzestext erlaubt war. Nun hat die Hälfte des Semesters wichtige Paragraphen angemarkert und die Dozentin behauptet zwei Wochen vor der Klausur rechtliche Grundlage sei als BGB usw. definiert. Ich konnte weder mit Google noch mit Duden eine Definition finden.
Vielen Dank schonmal
Dirk
PS: Ich hoffe das fällt nicht unter Rechtsberatung, wir wollen auch niemanden verklagen;) Nur ein paar Argumente haben, damit nicht 30 Studenten sich diverse Gesetzestexte erneut kaufen müssen…
Jeder, der sich auf ein Recht beruft zieht dazu die jeweils passende Rechtsgrundlage heran .
Wie kann es dazu eine einzige geben ?
Im BGB stehen hunderte Grundlagen drin, je nach Sachgebiet. Man kann schon sagen, in vielen Zivilsachen ist das BGB die Rechtsgrundlage.
Im Strafrecht sind es wieder andere, im Verwaltungsrecht… und so könnte man es weiterführen.
Ich kann nicht recht sehen, worauf die Frage eigentlich abzielt.
danke erstmal für die Antwort. Vielleicht hab ich mich da ein wenig missverständlich ausgedrückt. Die Frage ist ob es eine Definition des Wortes „rechtliche Grundlage“ gibt. Das mit dem BGB war nur ein Beispiel.
Es steht quasi zur Debatte, ob die rechtliche Grundlage dafür, dass ich in den Knast komme wenn ich betrunken fahre, entweder: