Oft findet sich in Betriebsvereinbarungen Gesetzestexten etc. der Passus „wenn betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen“ so oder so ähnlich.
Dabei geht es meist darum ob ein Arbeitnehmer so wie er es sich wünscht Urlaub/Teilzeit/Freizeitausgleich nehmen möchte, der Arbeitgeber dem aus dem eben genannten betrieblichen Gründen nicht zustimmen mag.
Meine Frage nun gibt es eine Definition, eine Sammlung von Rechtsprechungen oder ähnlichem die man heranziehen könnte um eben nicht erst vor Gericht klären zu müssen ob eben diese betrieblichen Gründe vorliegen oder nicht. Ich meine das nur als Argumetationshilfe, das das nicht sofort immer eindeutig ist, ist mir schon klar.
Danke vorab.
Gruß GF
Hallo
Oft findet sich in Betriebsvereinbarungen Gesetzestexten etc.
der Passus „wenn betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen“
so oder so ähnlich.
Meine Frage nun gibt es eine Definition, eine Sammlung von
Rechtsprechungen oder ähnlichem die man heranziehen könnte um
eben nicht erst vor Gericht klären zu müssen ob eben diese
betrieblichen Gründe vorliegen oder nicht.
Ketztendlich kann man es nur vor Gericht in jedem konkreten Einzelfalle klären. „Betriebliche Gründe“ bleibt deswegen so vage, weil eben jeder Betrieb von bestimmten „betrieblichen Gründen“ unterschiedlich stark betroffen sein kann. Man kann die betrieblichen Gründe eines 3Mann-Betriebs ja nicht gleich derer eines 1000Mann-Betriebs setzen. Auch kann für den einen AN im gleichen Betrieb etwas anderes ausschlaggebend sein als für einen anderen.
Gruß,
LeoLo