Definition Regierungsentschließung

Hallo,

kennt jemand eine Definition von „Regierungsentschließung“? Dies scheint eine eher historische Bezeichnung zu sein, wird aber wohl selten noch benutzt. So kann man bei der Google-Suche aktuelle Einträge finden z.B. „Mit Beschluss vom…wurde die Regierungsentschließung vom… gebilligt.“ Leider findet man nirgends eine Definition, was eine R. genau sein soll. Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?

Vielen Dank!
Feivel

Kabinettsvorlage wird es wohl treffen.

das Kabinett ist die Regierung . Die Mitglieder (Minister) beschließen ein Gesetz oder ein bestimmte Maßnahme.

:smile:

Hallo,

ich fand das hier:

Entschließung ist die in bestimmter Form beschlossene Erklärung eines Parlaments oder eines sonstigen politischen Gremiums (häufig auch „Resolution“ genannt). Meistens handelt es sich dabei um Absichts- oder Begleiterklärungen (z.B. zu einem völkerrechtlichen Vertrag) oder um politische Grundsatzerklärungen ohne unmittelbare rechtliche Außenwirkung.

Entnommen aus rechtslexikon.net

Grüße
Pierre

soweit beim Kabinett Funktionen von Exekutive und Legislative zusammenfallen. Das ist selbst in Staaten, in denen auf den ersten Blick keine besonders ausgeprägte Gewaltenteilung erkennbar ist, formal ziemlich selten: In der Regel gibt es auch in ausgesprochen autoritären, „exekutivlastigen“ Systemen pro forma ein Parlament, das die Funktion der Legislative hat und als einziges Organ ein Gesetz beschließen kann.

Schöne Grüße

MM

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